Für die Kantonspolizei St. Gallen haben sich die Sicherheitsaufgaben an der Grenze zu Österreich geändert, und sie ändern sich weiter. Am 30. November wird deshalb im Kanton St. Gallen darüber abgestimmt, ob die Kantonspolizei ab 2030 im neuen Interventionszentrum (IVZ) des Bundesamts für den Zoll Ost in St. Margrethen einziehen soll.
Im Mittelpunkt der Vorlage stehen die jährlichen Mietkosten von knapp 2.2 Millionen Franken. Die Vertragsdauer ist auf 20 Jahre angelegt, mit zweimaliger Option auf Verlängerung um je zehn Jahre.
Im Neubau bei der Autobahnausfahrt St. Margrethen sollen neben 200 bis 250 Mitarbeitenden des BAZG auch rund 50 St. Galler Polizistinnen und Polizisten arbeiten, unter anderem in den Bereichen Schwerverkehr und Migrationsdelikte. Dadurch werde die Zusammenarbeit vereinfacht und die Infrastruktur könne gemeinsam genutzt werden, heisst es in der Abstimmungsbotschaft.
Auch Barbara Reifler, Kommandantin der Kantonspolizei St. Gallen, unterstreicht den Nutzen dieses Arrangements: «Am Ende des Tages bringt es Vorteile für die Sicherheit im Kanton St. Gallen und in der ganzen Schweiz.»
Grenzkontrollen und vertiefte Überprüfungen
Das neue IVZ St. Margrethen wird sowohl Kontrollzentrum als auch Stützpunkt. Das Einzugsgebiet erstreckt sich vom Rheintal über den Bahnhof St. Gallen, die Flugplätze Altenrhein und Bad Ragaz sowie die angrenzenden Kantone Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden und Graubünden bis zum Fürstentum Liechtenstein.
Während einfache Kontrollen von Personen, Waren und Fahrzeugen weiterhin direkt an der Grenze stattfinden, werden vertiefte Überprüfungen im IVZ durchgeführt. «Wenn in einem Fahrzeug beispielsweise Waffen festgestellt werden, können wir gemeinsam und gleichzeitig mit dem BAZG am selben Fall arbeiten», erklärt die Kommandantin. Heute sei das noch nicht möglich.
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Bild 1 von 2. So soll das Interventionszentrum (IVZ) in St. Margrethen aussehen. Bildquelle: ZVG / Kanton St. Gallen.
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Bild 2 von 2. Bei einem Raumbedarf von rund 39 Prozent für die Kantonspolizei betragen die Mietkosten knapp 2.2 Millionen Franken pro Jahr. Bildquelle: ZVG / Kanton St. Gallen.
Die Ausgaben unterliegen dem obligatorischen Finanzreferendum. Im St. Galler Kantonsrat gab es nach kritischen Fragen zur Höhe der Mietkosten letztlich eine klare Zustimmung: Der Vorlage wurde mit 99 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.
Dies begründet der Kantonsrat damit, dass die bestehenden Infrastrukturen der Kantonspolizei im Rheintal bereits ausgelastet seien und der Platz fehle. Ein gemeinsamer Stützpunkt mit dem BAZG sei daher sowohl organisatorisch als auch wirtschaftlich sinnvoll.
Auch Kommandantin Barbara Reifler zeigt sich zuversichtlich, dass die Kantonspolizei die nötige Unterstützung erhält. Bei einem Nein müssen die Kantonspolizei und das BAZG neue Optionen suchen.
Ende 2029 bezugsbereit
Der Bundesbeschluss für das neue Zentrum wird unter Vorbehalt der Zustimmung durch die St. Galler Bevölkerung voraussichtlich im Dezember 2025 vorliegen. Geplanter Baubeginn ist Mitte 2026, die Inbetriebnahme des neuen Interventionszentrums soll Ende 2029 erfolgen.
Die Vorlage hat eine breite Unterstützung. Alle Parteien, die im St. Galler Kantonsparlament vertreten sind, unterstützen sie und haben die Ja-Parole beschlossen.