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Abstimmung Kanton Waadt In der Waadt ist das Stimm- und Wahlrecht dreimal ein Thema

  • Im Kanton Waadt wird am 30. November in drei Vorlagen erneut über eine Ausweitung der politischen Rechte entschieden.
  • Eine Initiative fordert, dass Ausländerinnen und Ausländer auf kantonaler Ebene wählen und gewählt werden können.
  • Bei zwei weiteren Vorlagen geht es um Wählende in Beistandschaft und um im Ausland lebende Waadtländerinnen und Waadtländer.

Die Ausweitung der politischen Rechte für ausländische Staatsangehörige geht auf eine Initiative der Bürgerbewegung «Ag!ssons» zurück, die 2023 eingereicht wurde.

Mann geht an Wahlschild mit Aufschrift 'On Vote Aujourd'hui' vorbei vor einem Fenster.
Legende: Das Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer ist schweizweit immer wieder ein Thema. In der Waadt fanden bereits 2011 solche Abstimmungen statt. Keystone / JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Voraussetzung für die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen ist, dass die ausländischen Staatsangehörigen seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz und seit mindestens drei Jahren im Kanton Waadt leben.

Zwei weitere Wahlrechts-Vorlagen

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Auch bei den beiden anderen Vorlagen geht es um das Stimm- und Wahlrecht. Mit einer Verfassungsänderung soll auch Menschen, die unter Beistandschaft stehen, das kantonale und kommunale Wahlrecht eingeräumt werden.

Dies betrifft rund 1400 Menschen, häufig mit psychischen Problemen, die bisher von den Urnengängen ausgeschlossen wurden. Auf Bundesebene ist eine ähnliche Vorlage zur Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger im Parlament hängig.

Mit der dritten Vorlage soll im Ausland wohnhaften Waadtländerinnen und Waadtländern die Teilnahme an den Ständeratswahlen ermöglicht werden. Bei den Nationalratswahlen ist dies bereits möglich. Neben dem Wallis ist der Kanton Waadt derzeit noch der einzige Westschweizer Kanton, der das nicht zulässt.

Die Initiative wird von verschiedener Seite unterstützt. Ein Drittel der Einwohnenden im Kanton besitzt nicht die Schweizer Staatsbürgerschaft und kann somit nicht im Kanton wählen. Die Initianten gehen davon aus, dass der Wille des Stimmvolks repräsentativer zum Ausdruck gebracht wird.

Gegen die Vorlage sind die FDP und die SVP. Für sie ist das kantonale Wahlrecht untrennbar mit der Schweizer Staatsbürgerschaft verbunden.

Bereits am letzten Abstimmungssonntag ein Thema

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Erst bei der letzten kantonalen Abstimmung vom 28. September lehnte das Waadtländer Stimmvolk eine Verkürzung der Wartefrist für ausländische Staatsangehörige zur Teilnahme an kommunalen Abstimmungen mit 56 Prozent Nein-Stimmen ab.

Die Teilnahme von Ausländerinnen und Ausländern an kommunalen Abstimmungen kennen neben der Waadt mehrere Kantone. Auf kantonaler Ebene dagegen erlauben nur die beiden Westschweizer Kantone Neuenburg und Jura Urnengänge für ausländische Staatsangehörige. Eine entsprechende Volksinitiative wurde in der Waadt bereits 2011 verworfen.

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