- Im Kanton Waadt wird am 30. November in drei Vorlagen erneut über eine Ausweitung der politischen Rechte entschieden.
- Eine Initiative fordert, dass Ausländerinnen und Ausländer auf kantonaler Ebene wählen und gewählt werden können.
- Bei zwei weiteren Vorlagen geht es um Wählende in Beistandschaft und um im Ausland lebende Waadtländerinnen und Waadtländer.
Die Ausweitung der politischen Rechte für ausländische Staatsangehörige geht auf eine Initiative der Bürgerbewegung «Ag!ssons» zurück, die 2023 eingereicht wurde.
Voraussetzung für die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen ist, dass die ausländischen Staatsangehörigen seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz und seit mindestens drei Jahren im Kanton Waadt leben.
Die Initiative wird von verschiedener Seite unterstützt. Ein Drittel der Einwohnenden im Kanton besitzt nicht die Schweizer Staatsbürgerschaft und kann somit nicht im Kanton wählen. Die Initianten gehen davon aus, dass der Wille des Stimmvolks repräsentativer zum Ausdruck gebracht wird.
Gegen die Vorlage sind die FDP und die SVP. Für sie ist das kantonale Wahlrecht untrennbar mit der Schweizer Staatsbürgerschaft verbunden.