Zum Inhalt springen

Header

Zur Übersicht von Play SRF Audio-Übersicht

Politische Inklusion «Das ist nicht nur Symbolik, das ist ein wichtiger Schritt»

Heute ist das Stimm- und Wahlrecht für Menschen mit Beeinträchtigungen Thema in den Kantonen Waadt und Zug. Auch anderswo sind entsprechende Abstimmungen geplant. Und heute können Stimmberechtigte mit Sehbehinderung oder Blindheit in Zürich erstmals mithilfe einer Schablone abstimmen. Franziska Felder, Professorin für Inklusion und Diversität darüber, wo sich die Schweiz bei der Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung befindet.

Franziska Felder

Professorin für Inklusion und Diversität

Personen-Box aufklappen Personen-Box zuklappen

Franziska Felders Lehrstuhl «Inklusion und Diversität» an der Universität Zürich fokussiert unter anderem auf die Kategorie Behinderung – sowohl historisch als auch mit Aktualitätsbezug.

SRF: Wo steht die Schweiz bei der politischen Inklusion?

Felder: Ein internationaler Vergleich ist schwierig, weil sich die politischen Systeme, aber auch die Rechtssysteme stark unterscheiden. Die Schweiz mit ihrem föderalistischen und direktdemokratischen System ist international praktisch einzigartig. Wenn man die Frage aber spezifisch auf die Schweiz bezieht, dann kann man schon sehen, dass die Schweiz nicht sehr weit ist – sowohl was die technische Umsetzung beispielsweise für blinde Menschen, als auch was den generellen Zugang zu Wahlen und Abstimmungen für Menschen betrifft, die unter Beistandschaft stehen.

Die Schweiz wurde zu Recht gerügt.

Das ist in einem sehr reichen Land, das zu Recht so stolz ist auf seine umfassenden demokratischen Rechte und die hohe Einbindung der Wählerinnen und Wähler, gelinde gesagt schon etwas stossend. Die Schweiz wurde daher auch zu Recht gerügt im letzten Staatenbericht zur Umsetzung der UNO-Behinderten­rechts­konvention. Darin wird die Schweiz zum einen dafür kritisiert, dass sie keine Strategie und kein Massnahmenplan hat und zum anderen dafür, dass sie die Mitbestimmung, Wahlfreiheit und politische Teilhabe für Menschen mit Behinderung zu stark einschränkt. 

Behindertenrechtskonvention und -gleichstellungsgesetz

Box aufklappen Box zuklappen
Person sortiert Papier an einem Tisch in einem Büro.
Legende: Eine Mitarbeiterin der Stiftung Pigna verpackt Unterlagen der eidgenössischen Abstimmung vom 15. Mai 2022. (Symbolbild) Keystone/Christian Beutler

Vor ein wenig mehr als zehn Jahren trat in der Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Das Übereinkommen ist das erste internationale Spezialübereinkommen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Konvention anerkennt die Behinderung als Teil der menschlichen Vielfalt. Ihr Ziel ist, dass weltweit alle Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderungen in Anspruch nehmen können.

Die Bundesverfassung verbietet die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen (Art. 8 Absatz 2) und sieht gesetzliche Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen vor (Art. 8 Abs. 4) vor. Das Behindertengleichstellungsgesetz setzt die Beseitigung von Benachteiligungen in zentralen Bereichen um. Es trat vor etwas mehr als 20 Jahren in Kraft.

In Zürich wurde auf diesen Sonntag hin eine Abstimmungsschablone für Blinde und Sehbeeinträchtigte getestet – ist das mehr als Symbolik?

Das ist mehr als nur Symbolik. Das ist ein essenzieller und wichtiger Schritt zu genau dieser umfassenden Umsetzung des Rechts, wählen und abstimmen zu können – und zwar in einer Art und Weise, die das Wahlgeheimnis wahrt. Das ist für Blinde und stark sehbeeinträchtigte Menschen sehr, sehr wichtig. 

Es gibt eine gestiegene Sensibilität für die Anliegen von Minderheiten.

Machen die Behindertenorganisationen erfolgreiche Lobbyarbeit oder verändert sich gerade auch der Zeitgeist?

Meine Vermutung ist, dass es beides ist. Verschiedene Behindertenorganisationen machen seit Jahren Lobbyarbeit in dieser Angelegenheit – vor allem die Dachorganisationen – und es sind auch einzelne Menschen mit Behinderung in den Sozialen Medien sehr aktiv, die selbstbewusst für ihre Anliegen werben. Hinzu kommt, dass es eine gestiegene Sensibilität für die Anliegen von Minderheiten gibt in der Bevölkerung. Zu diesen Minderheiten zählen auch Menschen mit Behinderung. 

 Wo bewegt sich die gesellschaftliche Debatte hin bei der politischen Inklusion?

Ich glaube, es gibt eine stärkere Sensibilität für die Anliegen von Menschen mit Behinderung. Immer mehr Menschen mit Behinderung kämpfen aktiv für ihre Rechte. Sie finden auch mehr Gehör und mehr Unterstützung für ihre Anliegen.

Mangel an integrativer Bildung behindert politische Sichtbarkeit.

Ich sehe auch anderweitig eine Verschiebung in der Debatte: Die unterschiedlichen Lebensbereiche – Bildung, Politik, Medien, Arbeit – werden nicht mehr komplett getrennt betrachtet. So werden deren wechselseitige Beeinflussung und die Zusammenhänge stärker ein Thema. Beispielsweise wird immer deutlicher, dass ein Mangel an integrativer Bildung nicht nur die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung erschwert, sondern auch deren politische Sichtbarkeit behindert.

Das Gespräch führten Mirjam Fuchs und Leonard Flach.

Tagesschau, 22.11.2025, 19:30 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel