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Abstimmungen Moderate Einbürgerungsvorlage findet hohe Zustimmung

Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation können sich künftig in der ganzen Schweiz einfacher einbürgern lassen. das Stimmvolk hat eine entsprechende Verfassungsänderung mit 60,4 Prozent Ja-Stimmen deutlich gutgeheissen.

Einbürgerung 3. Generation

Eidg. Vorlage: Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration

  • JA

    60.4%

    1'499'615 Stimmen

  • NEIN

    39.6%

    982'833 Stimmen

Standesstimmen

  • JA

    17.0

  • NEIN

    6.0

19 Kantone sagten Ja zur erleichterten Einbürgerung, das Ständemehr wurde problemlos erreicht. Die Kantone, die aufgrund früherer Abstimmungen zum Thema als Kipp-Kantone galten, stimmten alle zu.

Video
Claude Longchamp zur Einbürgerungsvorlage
Aus News-Clip vom 12.02.2017.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 22 Sekunden.

«Moderate Vorlage»

«Das entscheidende Argument war wohl, dass es bei der Vorlage um Leute geht, die hier geboren und deren Eltern bereits in der Schweiz aufgewachsen sind. Eine Mehrheit hat sich gesagt: Die sind ja wie du und ich und kaum unterscheidbar», so die Analyse von Politologe Claude Longchamp. Ausserdem sei die Vorlage im Vergleich zu früheren Einbürgerungsvorlagen sehr moderat gewesen.

Niederlage für die SVP

Für ein Ja hatten sich alle grossen Parteien mit Ausnahme der SVP eingesetzt. Sie machten geltend, dass es um eine Selbstverständlichkeit gehe. Die Enkel von Einwanderern hätten kaum eine Verbindung zum Herkunftsland, ihre Heimat sei die Schweiz.

Die SVP warnte vor «Masseneinbürgerungen». Unterstützung erhielt sie von einigen CVP- und FDP-Vertretern, die sich dagegen wehrten, dass die Kantone Kompetenzen an den Bund abtreten. Bei einer Mehrheit der Stimmenden verfing dieses Argument aber offenbar genauso wenig wie das umstrittene Burka-Plakat.

Die SVP muss damit eine weitere Niederlage in der Ausländerpolitik hinnehmen. Vergangenes Jahr hatte sie bereits die Abstimmungen zur Durchsetzungsinitiative und zum neuen Asylgesetz verloren.

Einschätzung von Inlandredaktor Max Akermann

Hauptgrund für die Zustimmung ist wohl, dass es die schwächst mögliche Einbürgerungsvorlage war, die man sich ausdenken konnte. Es geht um schätzungsweise nur 25‘000 junge Menschen, die hier geboren wurden, hier zur Schule gingen, unsere Sprache perfekt sprechen, deren Eltern und Grosseltern bereits in der Schweiz lebten. Eine Überraschung ist jedoch das Ständemehr. Die kleinen Kantone in der Inner- und Ostschweiz, zusammen mit konservativen Mittellandkantone in der Deutschschweiz, überstimmen oft die grossen Stände bei Ausländerfragen. Diesmal nun ist das anders. Alle Wackelkantone wie Graubünden, Wallis, Luzern nehmen die Vorlage offenbar an, möglicherweise auch SVP-Hochburgen wie der Aargau. Offenbar findet eine Mehrheit der Stimmenden dort, dass von Kanton zu Kanton unterschiedliche Einbürgerungsverfahren bei bestens integrierten Leuten wenig Sinn macht und möglicherweise war auch die Gegenpropaganda zu extrem: Burkaplakate gegen junge Menschen, deren Familien bereits in dritten Generation hier leben – das schien offenbar vielen allzu überzogen.

Voraussichtlich ab 2018

In der Verfassung ist nun verankert, dass der Bund die Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration erleichtert. Die Details hat das Parlament bereits im Gesetz geregelt. Dagegen könnten die Gegner noch das Referendum ergreifen, doch haben sie angekündigt, dies nicht zu tun.

Somit könnte die erleichterte Einbürgerung zusammen mit dem revidierten Bürgerrechtsgesetz kommendes Jahr in Kraft treten. Dieses sieht strengere Voraussetzungen für die Einbürgerung vor. Einbürgern lassen kann sich nur noch, wer eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) hat und gut integriert ist. Dazu gehört, dass der Einbürgerungswillige keine Sozialhilfe bezieht.

In der Schweiz geboren

Das wird auch für Ausländer der dritten Generation gelten. Für das erleichterte Verfahren müssen sie zusätzliche Kriterien erfüllen. In Frage kommt dieses Verfahren nur für Personen, die in der Schweiz geboren worden sind und während mindestens fünf Jahren die Schule besucht haben.

Sie müssen mit amtlichen Dokumenten glaubhaft machen, dass mindestens ein Grosselternteil ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz besass. Welche Dokumente gelten, wird der Bund in einer Verordnung regeln.

Ein Elternteil muss eine Niederlassungsbewilligung erworben, sich mindestens zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten und mindestens fünf Jahre die Schule besucht haben. Das Gesuch darf nur bis zum 25. Geburtstag eingereicht werden, während einer Übergangsfrist bis zum vollendeten 35. Lebensjahr.

Bund prüft Gesuche

Ob alle Kriterien erfüllt sind, prüft der Bund. Er holt dazu Informationen beim Kanton ein, der sich seinerseits bei der Gemeinde erkundigen kann. Die Dauer des Verfahrens und die Kosten sind bereits in der Bürgerrechtsverordnung geregelt.

Für Erwachsene verrechnet das Staatssekretariat für Migration 500 Franken, für Minderjährige 250 Franken. Hinzu kommen jeweils höchstens 400 Franken für die Erstellung eines Berichts durch den Wohnkanton.

Nach Angaben des Bundes erfüllen rund 25'000 Personen die Kriterien für eine erleichterte Einbürgerung. Beim weitaus grössten Teil handelt es sich um Italienerinnen und Italiener. In den nächsten zehn Jahren kommen durchschnittlich pro Jahr 2300 Personen neu für eine erleichterte Einbürgerung in Frage.

Vierter Anlauf

Heute sind die Bestimmungen in jedem Kanton anders. Viele Kantone kennen bereits Erleichterungen für junge Ausländerinnen und Ausländer und verzichten beispielsweise auf den Sprachtest oder auch den Staatskundetest, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. In einigen Kantonen gibt es dagegen keine Erleichterungen.

Das Ja ist ein Ja zu einer Minimalvariante. Weitergehende Vorlagen hatte das Stimmvolk in den Jahren 1983, 1994 und 2004 abgelehnt. Bei der letzten Abstimmung war es um Erleichterungen für Secondos und die automatische Einbürgerung der dritten Generation gegangen.

Die Vorlage zur dritten Generation scheiterte damals relativ knapp am Volksmehr, mit 52 Prozent. Das Ständemehr verfehlte sie aber deutlich. Bereits die Vorlage von 1994 war am Ständemehr gescheitert.

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