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Fabi Pendlerabzug im Visier der Kantone

In einem Monat wird über die Fabi-Vorlage zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur abgestimmt. Diese sieht eine Begrenzung des Pendler-Abzugs auf 3000 Franken in der Bundessteuer vor. Wird Fabi angenommen, stünde es aber auch den Kantonen offen, den Fahrkostenabzug zu begrenzen.

In Zeiten knapper Finanzen kommt die Aussicht, den Pendlerabzug zu kürzen, manchem Kanton entgegen. In Randregionen sorgen solche Kürzungspläne indes für Unmut.

Wer für den Weg zur Arbeit auf das Auto angewiesen ist, kann heute je nach Kanton teilweise hohe Beträge von den Steuern absetzen. So setzte 2011 ein Ehepaar im Kanton Zug 74'000 Franken ab, im Kanton St. Gallen eine Einzelperson 67'000 Franken. Mit einem Ja zur Fabi-Vorlage würde das Bundesrecht so geändert, dass neben dem Bund auch die Kantone den Pendlerabzug künftig begrenzen könnten.

So erwägen etwa die Regierungen in Thurgau und Zürich, nach einem allfälligen Ja zur Fabi-Vorlage den Pendlerabzug ebenfalls zu kürzen. In St. Gallen und Bern hat das Parlament einer Kürzung des Abzugs bereits grundsätzlich zugestimmt. «Die Plafonierung des Pendlerabzugs würde dem Kanton über 50 Millionen Mehreinnahmen bringen», sagt die Berner Finanzdirektorin Beatrice Simon.

Randregionen warnen

Pendler, die den ÖV benutzen, träfe eine mögliche Kürzung des Abzugs wenig, denn mit 3000 Franken wäre ein 2. Klasse-GA noch immer knapp gedeckt. Betroffen wären vor allem Autopendler, die mehr als 20 Kilometer pro Tag fahren: Sie könnten ihre Kosten nicht mehr voll von den Steuern abziehen. Solche Pendler leben vor allem in den Randregionen, wo Arbeitsplätze Mangelware sind und das ÖV-Netz dünn ist.

Vertreter der Bergkantone warnen darum vor einer Kürzung des Pendlerabzugs bei den Kantonssteuern. «Die Randregionen würden dadurch unattraktiv, um dort zu wohnen und die Infrastruktur aufrecht zu erhalten», sagt Isidor Baumann, Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Berggebiete. In den ländlich geprägten Kantonen Wallis, Schwyz, Uri und Appenzell Innerrhoden gibt es denn auch keine Pläne, nach einem allfälligen Ja zur Fabi-Vorlage den Pendlerabzug auch in Kantonssteuern zu kürzen.

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