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Erläuterungen des Bundes zur EU-Waffenrichtlinie
Aus News-Clip vom 11.04.2019.
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Darüber wird abgestimmt Die neue EU-Waffenrichtlinie in Kürze

Was würde sich ändern? Welche Argumente bringen Befürworter und Gegner ins Spiel?

Am 19. Mai 2019 entscheidet das Volk über das Referendum «Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht».

Ziel der Vorlage

Nach den Attentaten in Paris hat die EU ihr Waffenrecht angepasst. Als assoziiertes Schengen-Mitglied will die Schweiz diese Änderungen des europäischen Rechts übernehmen.

Neu

Mit den neuen Waffen-Richtlinien soll die Herkunft von Waffen genau geklärt werden können. Der Schwarzmarkt soll wirksam bekämpft werden, der Informationsaustausch zwischen den Schengen-Staaten verbessert werden. So soll beispielsweise bekannt gegeben werden, wenn jemandem in der EU eine Waffe verweigert wurde.

Das traditionelle Schweizer Schiesswesen soll dagegen unverändert fortbestehen. Wer bereits eine halbautomatische Waffe mit einem grossen Magazin besitzt, darf sie behalten, muss diese aber innerhalb von drei Jahren dem kantonalen Waffenbüro melden. Zusätzlich muss künftig nach fünf und zehn Jahren nachgewiesen werden, dass man regelmässig schiesst oder Mitglied eines Schützenvereins ist.

Drei Argumente dafür

  • Mit der neuen EU-Richtlinie ändert sich nichts für den Traditionssport der Schützen. Beim Umgang mit gewissen Waffen ergibt sich ein administrativer Aufwand, der zumutbar ist. Entwaffnet wird niemand.
  • Der Schutz von Menschenleben ist wichtiger, als die Freiheit Waffen zu tragen. Mit der neuen Richtlinie werden Lücken im Kampf gegen den Missbrauch von Waffen geschlossen.
  • Ein Nein würde die Schweizer Assoziierung zu Schengen/Dublin gefährden. Es ist klar im Interesse der Schweiz Mitglied im Verbund zu bleiben.

Drei Argumente dagegen

  • Der Bundesrat hat mit der neuen Richtlinie der EU unnötig nachgegeben.
  • Die Richtlinie ist nutzlos. Sie wird von der EU als Massnahme gegen den islamistischen Terrorismus legitimiert. Bisher wurde aber noch kein einziger Anschlag mit einer legal erworbenen Waffe verübt.
  • Die Übernahme der Richtlinie führt zu einer Bürokratielawine auf den Waffenbüros. Die verschwendeten Mittel fehlen dann der Polizei im Einsatz.

Abstimmungsempfehlungen

Bundesrat und Parlament empfehlen die Vorlage zur Annahme. Im Nationalrat sprachen sich 120 Mitglieder für die Vorlage aus, 69 dagegen. Im Ständerat wurde die Vorlage mit 34 zu 6 Stimmen angenommen.

Parolen zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie

JA
 SP | FDP | CVP | Grüne | GLP | BDP | EVP
NEINSVP

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