Jahr für Jahr schreibt der Kanton Zug hohe Gewinne. 2025 war es ein Plus von 429 Millionen Franken. Und Jahr für Jahr stellt sich die Frage, was mit dem Überschuss passieren soll.
Das Kantonsparlament hat sich nun für eine besondere Massnahme entschieden: Als erster Kanton in der Schweiz führt Zug einen Steuerrabatt auf kantonaler Ebene ein. Zwar muss die Vorlage noch in eine zweite Lesung. Die Meinungen im Parlament sind aber bereits gemacht.
Der Zuger Steuerrabatt ist jeweils nach Geschäftsjahren möglich, die einen hohen Überschuss aufweisen. Der Kantonsrat legt dafür einen Steuerrabatt auf den ordentlichen Kantonssteuerfuss fest. Das Volk hat jeweils die Möglichkeit, dagegen das Referendum zu ergreifen.
Bürgerliche dafür, Linke dagegen
Im Kantonsparlament sprachen sich SVP, FDP, Mitte und GLP für einen Steuerrabatt aus. Michael Arnold (FDP) betonte, die Vorlage sei eine gezielte Entlastung. Karl Nussbaumer (SVP) argumentierte, dass Überschüsse nicht dem Kanton gehörten, sondern den Steuerzahlenden.
Tabea Estermann (GLP) setzte sich für den Steuerrabatt ein, machte sich jedoch für eine Deckelung stark. Der Rabatt sollte maximal acht Steuerfussprozente betragen. Thomas Gwerder (Mitte) forderte ebenso eine Obergrenze. Die Idee einer Obergrenze, eingebracht von der vorberatenden Kommission, setzte sich im Rat durch.
Die Ratslinken lehnten einen Steuerrabatt ab. Luzian Franzini (ALG) sagte, dieser bringe dem Mittelstand nichts, «ausser höheren Mieten». Ähnlich argumentierte Beat Iten (SP). Tiefe Steuern lohnten sich für den überwiegenden Teil der Zuger Bevölkerung nicht, sondern «verschärfen die Probleme».
Ob die linken Parteien das Referendum gegen die Vorlage ergreifen, ist derzeit noch offen. Dafür sind 1500 Unterschriften nötig.
Wohin mit dem Geld?
In der Vergangenheit senkte die Zuger Regierung den Steuersatz aufgrund der hohen Einnahmen mehrmals. Für Privatpersonen hat Zug für 2026 schweizweit den niedrigsten Steuersatz. Bei Unternehmen ist es der zweittiefste nach Luzern.
Zudem beteiligt sich der Kanton Zug mit 99 Prozent an den Gesundheitskosten der Bevölkerung, wenn jemand für eine stationäre Behandlung ins Spital muss. Auch dies ist eine in den letzten Jahren ergriffene Massnahme, um einen Teil der hohen Steuereinnahmen zurückzugeben.