Das ist neu: Ein ehemaliger Aargauer SVP-Grossrat soll lebenslang ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft verlangt zudem eine vollzugsbegleitende Therapie. Sie wirft dem Mann unter anderem versuchten Mord, Vergewaltigung und sexuelle Handlungen mit Kindern vor – alles jeweils mehrfach. Der heute 57-jährige Angeklagte befindet sich seit Herbst 2023 in Untersuchungshaft. Diese wurde bereits mehrmals verlängert. Bisher war erst der Verdacht auf sexuelle Handlungen mit Kindern bekannt.
Anklage wegen versuchten Mordes: Der Angeklagte soll seinen Opfern K.-o.-Tropfen verabreicht und sie damit bewusstlos gemacht haben. Das bewertet die Anklage als versuchten Mord, weil die Opfer hätten ersticken können. Die Personen seien mehrfach in einen sehr lebensbedrohlichen Zustand versetzt worden, sagt Adrian Schuler, Sprecher der Aargauer Staatsanwaltschaft, gegenüber SRF. Er kommentiert nicht, ob der Mann die Taten zugibt oder nicht.
Die Opfer: Die Staatsanwaltschaft spricht von drei direkt betroffenen Opfern: einer Frau und ihrer Tochter, die bei den Taten unter 16 Jahre alt war, sowie einer weiteren erwachsenen Frau. Bei der ersten Frau handelt es sich laut Medienberichten um die damalige Lebenspartnerin des Angeklagten. Dazu kommen weitere «geschädigte Personen», die auf Videoaufnahmen zu sehen sind.
Die Beweise: Gestartet haben die Ermittlungen, als die Mutter den Mann «während einer mutmasslichen Tat» mit ihrer Tochter überraschte, so die Anklage. Die Staatsanwaltschaft sicherte grosse Mengen an Bildern und Videos. «Das ist eine schwerwiegende Belastung», erklärt Schuler. Ein grosser Teil der Anklage stütze sich auf diese Beweise. Die Taten hätten sich über einen langen Zeitraum erstreckt, die Opfer könnten sich in den allermeisten Fällen nicht an die Übergriffe erinnern.
Darum ging es so lange: Seit der Verhaftung des Mannes an seinem Wohnort sind beinahe drei Jahre vergangen. Bei den Ermittlungen seien immer weitere Taten und Beweise aufgetaucht, sagt Adrian Schuler. Bei jedem Fund habe der mutmassliche Täter damit konfrontiert werden müssen. Dazu habe man versucht, sehr behutsam mit den Opfern umzugehen. «Das hat das Verfahren enorm in die Länge gezogen.»
So geht es weiter: Der Fall ist beim Bezirksgericht Baden hängig. Ein Termin für den Gerichtsprozess ist noch nicht bekannt. Es gebe keine Hinweise, dass die Taten in einem Zusammenhang mit dem politischen Amt des Angeklagten standen, heisst es zudem von der Anklage. Für den Mann gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.