Ein Mann flüchtete 2012 aus dem Irak in die Schweiz. Hier plante er für den IS einen Bombenanschlag in Europa – wurde aber rechtzeitig erwischt. Er verbüsste eine Gefängnisstrafe und hätte anschliessend ausgeschafft werden sollen.
Das ist zurzeit jedoch nicht möglich, weil ihm im Irak unmenschliche Behandlung droht. Wegen einer Kriegsverletzung sitzt er im Rollstuhl. Im Mai 2025 musste er aus der Ausschaffungshaft entlassen werden, weil diese nur eine beschränkte Zeit dauern darf.
Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hielt den Mann aber immer noch für gefährlich und erliess deshalb Massnahmen gemäss Anti-Terror-Gesetz: Der Iraker durfte zu zehn Personen keinen Kontakt haben, wurde elektronisch überwacht und musste an regelmässigen Gesprächen teilnehmen. Das Fedpol verlängerte diese Massnahmen respektive ordnete sie neu an.
Es braucht neue Hinweise auf terroristische Aktivität
Doch jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht erneut gegen das Fedpol entschieden: Keine Massnahmen mehr gegen den «Rollstuhlbomber». Laut Gericht braucht es Hinweise auf neue terroristische Aktivitäten – etwa das Liken oder Reposten von IS-Inhalten oder Organisieren einer Propagandaaktion –, um erneut Massnahmen zu ergreifen.
Für eine weitere Verlängerung braucht es komplett neue Sachverhaltselemente – so haben wir den Gesetzestext auch interpretiert.
Die Massnahmen dürften nicht dauerhaft auf demselben Sachverhalt beruhen – auch nicht bei einer als gefährlich eingestuften Person. Die Neuanordnung der Kontaktverbote und Melde- und Gesprächsteilnahmepflicht sowie die Verlängerung der elektronischen Überwachung seien rechtswidrig gewesen.
Der Anwalt des Mannes, Remo Gilomen, freut sich über das Urteil. «Für eine weitere Verlängerung braucht es komplett neue Sachverhaltselemente – so haben wir den Gesetzestext zusammen mit den Materialien auch interpretiert.» Die Massnahmen müssen laut Gilomen verhältnismässig und auf eine gewisse Zeit beschränkt sein. «Die Bundesversammlung hat gesagt: Wir wollen keine dauerhafte Situation.»
Das Fedpol habe das Gesetz anders interpretieren wollen, nämlich so: «Wenn sich am Verhalten der betreffenden Person – das sie natürlich ohnehin subjektiv interpretieren – nichts verändert, dann gilt sie immer noch als gefährlich», so Gilomen. «Für mich war klar, dass das Gesetz nicht so zu interpretieren ist.»
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig – das Fedpol könnte es weiterziehen. Ob es das vorhat, ist unklar. Auf Anfrage teilt das Fedpol lediglich mit, es nehme das Urteil zur Kenntnis. Anwalt Gilomen ist jedoch zuversichtlich, dass auch das Bundesgericht seine Interpretation teilt.
Gefährlicher Terrorist auf freiem Fuss?
Im Irak droht Unterstützern von Terrororganisationen die Todesstrafe – sie werden erhängt. Ob und wann der Iraker ausgeschafft werden kann, scheint daher fraglich. Bis auf Weiteres darf er sich nun also in der Schweiz frei bewegen – ohne jede Sicherheitsmassnahme.
Zur aktuellen Gefährlichkeit des Mannes kann oder will sich das Fedpol nicht äussern.
Laut Verteidiger Gilomen gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass Massnahmen seinem Klienten gegenüber gerechtfertigt sind. Schon die kantonalen Behörden hätten versucht, bei seinem Klienten «die Temperatur zu messen» und seien mit ihm im Gespräch geblieben. «Das hat er immer mitgemacht.» Seiner Meinung nach genügt das. «Es gibt keine Anhaltspunkte, dass man ihn weiterhin behelligen müsste.»