- Ein ehemaliges Mitglied der Hells Angels Basel wird auch in zweiter Instanz schuldig gesprochen.
- Verurteilt wird der Mann unter anderem wegen mehrfacher Vergewaltigung, sexueller Handlungen mit Kindern und Geldwäscherei.
- Der 38-Jährige muss für 12 Jahre und 10 Monate ins Gefängnis und wird des Landes verwiesen.
Das Appellationsgericht bestätigt damit das Urteil des Basler Strafgerichts vom Mai 2024. Der Beschuldigte blitzt damit mit seiner Beschwerde ab.
Verurteilt wurde das ehemalige Mitglied der Hells Angels im Mai 2024 wegen mehrfacher Vergewaltigung, sexueller Handlungen mit Kindern und Geldwäscherei. Weiter soll er gegen das Geldspielgesetz verstossen haben und sich auch der sexuellen Nötigung, mehrfachen Bestechung, Anstiftung zu Amtsmissbrauch sowie dem illegalen Waffenbesitz schuldig gemacht haben.
Bei der Begründung stützte sich das Gericht massgeblich auf das Urteil der ersten Instanz.
Beweisslast erdrückend, zum beispiel chatverläufe zu 14 jährigem
beim 1. instanz, hohes strafmass veranschlagt, weil klares zeichen setzen wollen. offenbar
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Hells Angels als Drohkulisse
Der Verurteilte wurde in Basel geboren und hat türkische Wurzeln. Ab 2016 war er nachweisslich ein Mitglied der Hells Angels in der Türkei, wo er eine führende Position innehatte. Im Verlauf von 2017 wechselte er zu den Hells Angels Basel. Laut Anklageschrift wurde er dort häufig als Chef der Hells Angels wahrgenommen. Die Verbindung zwischen den Hells Angels in Basel und der Türkei nutze der Verurteilte für seine Machenschaften. Zusätzlich verwendete seine Mitgliedschaft auch regelmässig als Drohkulisse, zu Einschüchterung.
Der Fall rund um den Hells-Angel aus Basel erlangte nationales Interesse, weil zwei bekannte Namen aus der Schweizer Nationalmannschaft in den Fall verstrickt sind: der Trainer Murat Yakin, sowie der Stürmer Breel Embolo. Der Beschuldigte hatte den beiden Fussballern angeboten teure Uhren für sie weiterzuverkaufen, hat sie aber für sich behalten. Die Uhren wurden sichergestellt. Beim Im heutigen Urteil wurden die Namen der beiden Nati-Stars nicht erneut erwähnt
Wieder grosses Polizeiaufgebot
Wie bereits beim ersten Prozess im Mai 2024 fand die Urteilsverkündigungen unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt. Der Beschuldigte wurde gefesselt und von acht Polizisten in den Saal geführt, die Hälfe der Polizisten waren mit Sturmgewehren bewaffnet. Vor dem Eintritt in den Saal wurden auch alle Personen von der Polizei kontrolliert – sogar das Gericht und die Gerichtsschreiberin. Bei anderen Prozessen dürfen Taschen und Jacken in den Saal mitgenommen werden, das war heute nicht erlaubt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.