Am Zürcher Unispital soll sich ein Arzt zu Tode gearbeitet haben. Nach einem Kollaps ist er kurz vor der Pensionierung gestorben. Seine Familie reichte daraufhin Klage gegen den Vorgesetzten ein. Die zuständige Staatsanwaltschaft stellte die Untersuchungen ein, weil sich der Arzt nicht habe helfen lassen wollen. Das liegt einige Jahre zurück, gibt aber derzeit in der Schweizer Presse zu reden.
Der Fall beschäftigt auch die Arbeitsrechtlerin und Anwältin Nicole Vögeli Galli, sie leitet die Fachstelle für Sozialrecht an der ZHAW: «Ich bin erschrocken. Das darf nicht passieren.» Denn: Arbeitgebende müssen sich an die Fürsorgepflicht halten. Diese fünf Punkte zeigen, wie sich Arbeitgebende um ihre Arbeitnehmenden kümmern müssen.
Schutz vor Unfällen
Angestellte müssen vor Unfällen geschützt werden. Das beinhaltet etwa Massnahmen, um Unfälle zu verhindern. Dazu gehört zum Beispiel je nach Beruf das Tragen von Schutzkleidung oder eines Helms.
Schutz vor psychischen Belastungen
Auch die Psyche des Arbeitnehmers muss von der Arbeitgeberin geschützt werden. «Auf der psychischen Seite geht es zum Beispiel darum, dass niemand beleidigt wird am Arbeitsplatz», sagt Nicole Vögeli Galli. Dazu gehört auch der Schutz vor sexueller Belästigung oder dass gegen Mobbing vorgegangen wird.
Durchsetzen von gesetzlichen Regeln
Arbeitgeber sind zudem dafür verantwortlich, dass die Gesetze eingehalten werden, das gelte auch für Ferien oder Überzeit. Wenn keine Ferien bezogen werden, sei dies erkennbar für die Arbeitgeberin: «Das müssen wir gar nicht diskutieren, da muss eingeschritten werden», sagt Vögeli Galli. Sie erwähnt auch den Schutz der Einzelnen vor sich selbst: «Wenn eine Person den Helm nicht trägt auf der Baustelle oder viel zu viel arbeitet, muss eingegriffen werden.» Ganz praktisch bedeute dies, dass die betreffende Person nach Hause geschickt, der Zugang zum Arbeitsplatz gesperrt oder auch Onlinezugänge gekappt werden. Solche drastischen Fälle erlebe sie immer wieder: «Ich schätze, dass ich pro Jahr ein- bis fünfmal kontaktiert werde, weil Arbeitgebende in solchen Fällen um Hilfe bitten.»
Angemessene zeitliche Arbeitsbelastung
Wer einen Arbeitsvertrag unterschrieben habe und zu 100 Prozent arbeite, müsse 42 Stunden pro Woche leisten. «In zeitlicher Hinsicht bedeutet dies, dass ich nicht ständig Überstunden leisten muss.» Die zeitliche Arbeitsbelastung müsse für den Arbeitnehmer angemessen sein.
Angemessene inhaltliche Arbeitsbelastung
«Es kann sein, dass man sehr viel Unschönes anschauen muss. Etwa die ganzen Rettungskräfte, die an sehr schwierige Szenen herankommen, mit üblen Verletzungen», sagt die Arbeitsrechtlerin. Andere Aspekte können etwa komplexe Fragestellungen im Job sein: Aufgaben, die stressen, weil man nicht schnell genug und einfach zu einem Resultat gelangt und sie einen überfordern.