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Aufruhr bei Ärzteschaft «Effizienz wird bestraft»: Ärzte kritisieren neue Obergrenze

Der Bund will, dass Ärzte ab dem nächsten Jahr nicht mehr unbegrenzt abrechnen dürfen. Das löst Kritik aus.

Darum geht es: Am Anfang steht ein Entscheid der Politik. Das Parlament hat dem Kostendämpfungspaket zwei im März 2025 zugestimmt. In diesem Rahmen gab das Parlament dem Bundesrat auch den Auftrag, für ärztliche Leistungen eine Höchstgrenze für die pro Arbeitstag verrechenbaren Taxpunkte festzulegen. Diese soll ab dem nächsten Jahr gelten.

So funktioniert das System: Die Berechnungen von ärztlichen Leistungen in der Schweiz sind kompliziert. Hinter allen Leistungen stehen Tarife. Die Handlungsleistungen vergüten eine bestimmte Handlung – das kann eine Spritze oder eine Muttermalentfernung sein. Jede ist mit einer gewissen Dauer vorgesehen. Wenn ein Arzt schneller ist, als das System es vorsieht, kann er mehr Patientinnen und Patienten behandeln – so zeigen seine Handlungsleistungen dann aber auch mal mehr als die tatsächlich gearbeitete Zeit an.

Das befürchten die Betroffenen: Spezialisten mit eigener Praxis sagen deshalb, die neue Obergrenze würde Erfahrung und Effizienz bestrafen. Man könne auch nicht einfach die Zeit kürzen, Anfängerinnen und Anfänger bräuchten nämlich diese Zeit. Verschiedene Ärztinnen und Ärzte sprechen davon, dass sie mit der neuen Obergrenze ab Mittag nicht mehr arbeiten dürften.

Ein Bildschirm zeigt ein Röntgenbild eines Fusses, ein Arm zeigt darauf.
Legende: Wie lange darf ein Arzt pro Tag arbeiten? Wie stark soll sich Effizienz lohnen? Diese Fragen werden im Moment diskutiert. KEYSTONE / GAETAN BALLY

Das sind die Reaktionen: Auf Social Media, in Chats oder auch mit Petitionen – der Frust bei der Ärzteschaft ist gross. Einerseits gibt es Wut gegen die Politik, die diesen Deckel vorschreibt, andererseits richtet sich der Frust gegen die oberste Ärztin der Schweiz, gegen FMH-Präsidentin Yvonne Gilli. Eine Petition fordert ihren Rücktritt. Gilli selbst sagt, die FMH habe sich immer gegen Höchstgrenzen eingesetzt. Sie habe diese Höchstgrenze nun in der konkreten Umsetzung auch etwas aufweichen können: So kann eine Ärztin auch mal mehr pro Tag abrechnen, der Schnitt muss über einen Monat hinweg stimmen.

Weiterer Frust bei Ärzteschaft

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Die Höchstgrenze für ärztliche Leistungen ist aus Sicht der Ärzteschaft nicht die erste Verschlechterung für sie. Bereits die Umstellung des Arzttarifs von Tarmed auf die neuen ambulanten Tarife hat für einige Fachrichtungen finanzielle Einbussen gebracht. Zudem beklagt die Ärzteschaft immer mehr Regulierungen nach politischen Entscheiden.

Haus- und Kinderärzte kaum betroffen: Es müssen nicht alle Ärztinnen und Ärzte befürchten, dass sie weniger Leistungen abrechnen können. So schreibt der Verband der Haus- und Kinderärzte Schweiz (mfe), dass die neue Höchstgrenze die haus- und kinderärztliche Versorgung im Praxisalltag kaum tangieren dürfte. Es sei aber wichtig, dass die Grundlagen für die Tarife neu berechnet und an die aktuelle Arbeitsrealität angepasst würden.

Das bedeutet die Änderung für Patientinnen und Patienten: In einem ersten Schritt dürften all jene, die eine Arztpraxis aufsuchen, nichts von der neuen Obergrenze merken. Spezialistinnen und Spezialisten warnen aber, dass sie mit der geplanten Höchstgrenze weniger Patientinnen und Patienten aufnehmen können und es deshalb zu Wartezeiten kommen könne.

Arzt und Patientin bei einer Ultraschalluntersuchung in einem Behandlungsraum.
Legende: Ab 2027 soll für ärztliche Leistungen eine neue Obergrenze gelten. Die Politik verspricht sich davon tiefere Gesundheitskosten, viele Ärztinnen und Ärzte warnen dagegen vor Fehlanreizen und längeren Wartezeiten. KEYSTONE/Gaetan Bally

So geht es weiter: Der Vorschlag, der jetzt auf dem Tisch liegt, muss noch vom Bundesamt für Gesundheit überprüft werden – insbesondere, ob der Tarif wirtschaftlich und angemessen ist. Das BAG schreibt auf seiner Homepage, Ziel sei es, den Entscheid so rasch wie möglich zu treffen. Das sei frühestens im Oktober der Fall.

Rendez-vous, 08.07.2026, 12.30 Uhr; noes

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