Die Schweizer Stimmbevölkerung entschied im vergangenen September, dass der Eigenmietwert abgeschafft werden soll. Finanzministerin Karin Keller-Sutter stellte damals in Aussicht: 2028 könnte es so weit sein.
Jetzt sprechen sich die Gebirgskantone für ein Zuwarten aus. Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) bittet Bundesrätin Keller-Sutter, den entsprechenden Beschluss nicht vor 2030 in Kraft zu setzen. Sie wollen mehr Zeit, um auf den Entscheid reagieren zu können. Während des Abstimmungskampfs positionierte sich die RKGK gegen die Abschaffung des Eigenmietwerts.
Objektsteuer rechtlich und politisch komplexer
Der Kanton Graubünden und die Bündner Gemeinden rechnen wegen der baldigen Abschaffung mit Steuerausfällen von bis zu 90 Millionen Franken. Ein Grossteil würde auf Zweitwohnungen fallen. Deshalb will der Kanton eine neue Objektsteuer einführen.
«Das Ganze braucht Zeit», sagt der Bündner Finanzdirektor Martin Bühler. Denn: Die Einführung einer Objektsteuer sei rechtlich und politisch wesentlich komplexer, als man dies im Abstimmungskampf habe wahrhaben wollen, heisst es laut Nachrichtenagentur «Keystone-SDA» von der RKGK.
Wenn wir vorher bereit sein müssen, dann wollen wir auch vorher bereit sein.
«Wir wollen überhaupt nicht auf die Bremse stehen. Wir wollen die Objektsteuer auf Stufe Kanton einführen und die Voraussetzungen für die Stufe Gemeinde schaffen», so Bühler weiter. «Es geht um eine vernünftige, gute Abfolge von Gesetzesrevisionen.»
Der Entscheid, wann der Eigenmietwert abgeschafft wird, fällt der Bundesrat. Und damit liegt es auch in dessen Hand, wann die Kantone mit allfälligen anderen Lösungen bereit sein müssen. Der Bündner Finanzdirektor Bühler sagt: «Wenn wir vorher bereit sein müssen, dann wollen wir auch vorher bereit sein.»
Fahrplan des Bundesrats kommt bis im Sommer
Man wolle «nicht weinerlich sein», sagt Bühler. «Der Bundesrat sagte einst: Voraussichtlich per 1. Januar 2028 werde das umgesetzt. Wir haben nun platziert, dass der 1. Januar 2030 für uns besser wäre. Vielleicht wird es dann der 1. Januar 2029.» In den Bergen hofft man auf eine Kompromisslösung.
Es wird erwartet, dass der Bundesrat noch vor den Sommerferien entscheidet, wie der Fahrplan für die Abschaffung des Eigenmietwerts aussehen soll. Das Eidgenössische Finanzdepartement beschied die RKGK in ihrer Antwort, dass eine Vernehmlassung der Finanzdirektorenkonferenz abgewartet werde.