Der Kanton Wallis, einer der wichtigsten Wasserkraftstandorte in der Schweiz, möchte nicht warten, bis der zweite runde Tisch zu den neuen Wasserkraftwerken abgehalten worden ist. Er hat jetzt neun weitere Projekte in die Vernehmlassung geschickt.
Dass der Kanton Wallis diese Projekte quasi von sich aus und im Alleingang lanciert, ist für Franziska Grossenbacher von der Stiftung für Landschaftsschutz nicht nachvollziehbar. «Wir sind irritiert, dass die Abklärungen zu den potenziell grossen Auswirkungen von Grosskraftwerken nicht sauber gemacht werden.»
Die Umweltverbände stünden nach wie vor hinter den Wasserkraftprojekten, die vor vier Jahren am nationalen runden Tisch beschlossen worden sind, so Grossenbacher. Und auch die Gespräche im Rahmen eines zweiten runden Tischs, die Bundesrat Rösti angestossen habe, trifft bei ihnen auf offene Ohren.
Der Kanton Wallis jedoch gefährde mit seinem Alleingang diesen Prozess.
Es sind nicht wirklich neue Projekte
Dem widerspricht die Walliser Energieministerin, Franziska Biner. Das Wallis habe bereits vor Jahren in seiner eigenen kantonalen Wasserkraftstrategie insgesamt 17 neue Projekte in die engere Auswahl genommen.
Davon seien deren acht am ersten runden Tisch in die Liste aufgenommen worden. «Die fehlenden neun haben wir jetzt öffentlich aufgelegt für die Aufnahme in den kantonalen Richtplan.» Es seien also nicht wirklich neue Projekte.
Eine Festsetzung im Richtplan bedeutet, dass die Machbarkeit geklärt ist.
Die Umweltverbände kritisieren an den neuen Walliser Projekten, dass einige dieser geplanten Anlagen in national wie auch international geschützten Landschaften zu liegen kommen würden. Daher bräuchte es vor allem bei neuen Stauseen eine verbindliche Schutz- und Nutzungsplanung. Denn die Eingriffe in die Natur seien jeweils gross.
Was bedeutet die Aufnahme in den Richtplan?
Beides jedoch könne der Kanton Wallis nicht vorweisen. Denn: «Eine Festsetzung im Richtplan bedeutet, dass die Machbarkeit geklärt ist und die Auswirkungen auf Natur und Landschaft gegenüber anderen Interessen abgewogen sind», betont Grossenbacher. Das habe der Kanton Wallis aber nicht gemacht.
Alle können da ihre Bedenken anmelden, auch die Umweltverbände.
Für die Walliser Regierungsrätin Biner spricht das nicht per se gegen den neuen kantonalen Richtplan. Der habe bis vor Kurzem öffentlich aufgelegen, der demokratische Prozess sei damit gewährleistet. «Alle können da ihre Bedenken anmelden, auch die Umweltverbände.»
Und auch wenn die Projekte jetzt im Walliser Richtplan seien, bedeute das nicht, dass das Bafu sie auf die Liste der umzusetzenden Projekte nehmen werde.
Die nächsten Schritte in Sachen Ausbau der Wasserkraft in der Schweiz liegen beim Departement von Bundesrat Albert Rösti. Dieses muss dafür per Gesetz die Naturschutzverbände konsultieren.
Zuletzt wird dann das eidgenössische Parlament beschliessen, welche zusätzlichen Wasserkraftprojekte ins Gesetz aufgenommen werden.