Seit 2024 müssen 23-jährige Schweizerinnen sowie Ausländerinnen und Ausländer im Aargau an einen obligatorischen Infotag. «Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz» heisst er. So sollen mehr Personen für die freiwillige Arbeit im Zivilschutz gewonnen werden. Wer den Infotag auslässt, zahlt eine Busse und riskiert einen Strafbefehl. Viel Bürokratie für den Zivilschutz, der unterdessen über 170 Anzeigen eingereicht hat.
Seit der Einführung der obligatorischen Infotage wurden im Aargau 177 Anzeigen eingereicht. «Aus den 177 Fällen sind 119 Strafbefehle ergangen», sagt die Aargauer Staatsanwaltschaft auf Anfrage von SRF. Das heisst, 119 Personen wurden per Strafbefehl verurteilt und mussten für das Schwänzen bezahlen.
700 Franken fürs Fernbleiben
Im Fall eines in Aarau wohnhaften Mannes aus dem Kosovo hat ihn das Fernbleiben am Infoanlass 700 Franken gekostet: 300 Franken Busse und 400 Franken Gebühren für den Strafbefehl.
Jede Person, die für den Infotag infrage kommt, wird persönlich eingeladen. Wer nicht erscheint, erhält eine Mahnung. Wenn man trotzdem nicht erscheint, reicht der zuständige Zivilschutz eine Anzeige ein. Das sei ein «Bürokratiemonster», heisst es bei Aargauer Zivilschutzorganisationen auf Anfrage.
Viel Aufwand, wenig Ertrag
Tatsächlich zeigten Zahlen diesen März, dass die Infotage ihr Ziel verfehlen. Im Jahr 2024 haben 2466 Personen an den rund 60 Infoveranstaltungen teilgenommen, hiess es in einem Vorstoss des Parlaments. Davon konnte lediglich eine Person für den Zivilschutz gewonnen werden.
Eine der grösseren Aargauer Zivilschutzorganisationen, das Regionale Führungsorgan Baden (RFO), hat in den Jahren 2024 und 2025 total 650 Personen aufgeboten. In 40 Fällen machte das RFO eine Anzeige, weil Personen den Infotag geschwänzt hatten.
Ein anderes Regionales Führungsorgan hat für die Administration der Sicherheitsveranstaltungen eine Person mit einem 20‑Prozent-Pensum eingestellt. Aufwand und Ertrag würden in keinem Verhältnis stehen, heisst es in Baden.
Probleme mit Bussen
Im Jahr 2024 und 2025 gab es gemäss Anfrage beim zuständigen Aargauer Departement «Schwierigkeiten im Vollzug des Bussenwesens der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung».
Der A-Post-Versand der Einladung und die Information im Amtsblatt, dass man zum Infotag erscheinen muss, hätten der Staatsanwaltschaft nicht immer genügt, um Personen zu büssen.
Hier habe man schon Änderungen angepackt, heisst es beim Kanton weiter. «An den obligatorischen Sicherheitsveranstaltungen werden weiterhin Präsenzkontrollen geführt, mit Visum». Zudem würden die Zweitaufgebote neu per Einschreiben zugestellt.
Einstellen oder weiter anbieten?
Eine Mehrheit (neun von zwölf) der Aargauer Zivilschutzkommandos empfiehlt die «schnellstmögliche Einstellung der Sicherheitsveranstaltungen». Aber man stosse beim Kanton auf taube Ohren, heisst es bei verschiedenen RFO auf Anfrage.
Gemäss Kanton läuft der obligatorische Infoanlass bis 2028 noch als Testphase. Zudem wirken die Strafbefehle. Gewisse Zivilschutzorganisationen verzeichnen Personen, die unter Androhung eines Strafbefehls dann doch am Infotag erscheinen.