Ein 60-jähriger Mann ist seit Jahrzehnten sowohl als Organspender registriert als auch Mitglied der Sterbehilfeorganisation Exit. Nun hat er eine Demenz entwickelt und meldet sich bei der Stiftung Swisstransplant, er würde den Freitod vollziehen und gerne seine Organe spenden.
Dieses Beispiel erzählt Franz Immer, Direktor von Swisstransplant. Bisher ist es Menschen, die Sterbehilfe in Anspruch nehmen und einen assistierten Suizid begehen, nicht möglich, die Organe nach ihrem Tod zu spenden. Die Nachfrage gibt es aber immer wieder, bestätigen Swisstransplant und Exit.
Weil die Frage, ob Organspende nach assistiertem Suizid möglich sein soll, ethisch aber auch rechtlich heikel ist, hat sich die Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) damit beschäftigt. Nun liegen eine Stellungnahme der zentralen Ethikkommission sowie ein Rechtsgutachten vor. Es zeigt sich: Organspende nach assistiertem Suizid ist grundsätzlich möglich. Es müssen aber einige wichtige Punkte beachtet werden.
Selbstbestimmung des Patienten
Die zentrale Ethikkommission schreibt, die Autonomie der Entscheidung zur Organspende sei nach Suizidhilfe besser sichergestellt als bei anderen Fällen von Organspenden. Wenn die suizidwillige Person also bis zum Schluss an ihrem Sterbewunsch und der Organspende festhält, so ist das ihre Selbstbestimmung.
Die Organspende nach assistiertem Suizid ist ethisch nicht vertretbar. Es schafft einen Anreiz für den Suizid.
Genau da sehen Kritiker ein Risiko – darunter die Organisation der Ärzte und Pflegefachpersonen gegen Organspende am Lebensende. Deren Vizepräsident Alex Frei sagt, es sei ethisch nicht vertretbar, dass Organe nach assistiertem Suizid gespendet würden. «Diese Menschen sind sehr vulnerabel. Eine mögliche Organspende schafft einen zusätzlichen Anreiz für den Suizid.»
Gutachten SAMW
Diese Herausforderung sieht auch der Präsident der zentralen Ethikkommission, Psychiater Paul Hoff: «Entscheidungen haben immer einen Rest von Ambivalenz. Sterbehilfeorganisationen und Gesundheitspersonal müssen erkennen, wenn jemand zweifelt.»
Rechtliche und organisatorische Hürden
Wenn die Organe nach einem assistierten Suizid gespendet werden sollen, dann muss der assistierte Suizid in einem Spital stattfinden. Die Person muss nämlich fünf Minuten nach dem Tod in den Operationssaal.
Das wäre eine Kehrtwende, meint Hoff: «Assistierter Suizid findet im Normalfall nicht in einem Spital statt, sondern in Privaträumen. Wenn in Spitälern assistierter Suizid regelmässig stattfinden würde, würde dies das Selbstverständnis von Spitälern, aber auch von medizinischem Fachpersonal verändern.» Einige Kantone lassen bereits heute Suizidhilfe in Spitälern zu, etwa Waadt oder Genf.
Mit der Einführung der Organspende nach Suizidhilfe würde man de facto akzeptieren, dass ein Spital ein angemessener Ort für Suizidhilfe ist.
Sehr wichtig sei, so das juristische Gutachten, dass es eine strikte Trennung der Suizidhilfe und des Organspendeprozesses gebe – personell, aber auch organisatorisch.
Eine weitere Herausforderung ist, dass ein Tod mit Suizidhilfe juristisch als aussergewöhnlicher Todesfall gilt. Das heisst, die Strafverfolgungsbehörden müssen involviert werden. Andererseits müssen dem Leichnam schnell die Organe entnommen werden, damit diese keinen Schaden nehmen – auch das müsste noch geklärt werden.
«Wenn man die Zahlen aus dem Ausland auf die Schweiz umrechnet, könnten (mit der Organspende nach assistiertem Suizid) 50 bis 60 Organe pro Jahr mehr gespendet werden», sagt Franz Immer von Swisstransplant. Im Moment aber verweist er bei Anfragen noch immer auf die Lebendspende.