Worum geht es? Männer können ihre Spermien einfrieren lassen und damit Jahre später ein Kind zeugen. Viele machen das vor der Bestrahlung des Hodens oder einer Chemotherapie – das nennt sich «Medical Freezing». Aber auch vor einer Vasektomie oder einer geschlechtsangleichenden Hormonbehandlung. Die Grundversicherung der Krankenkasse zahlt in der Regel bei «Medical Freezing», nicht aber bei «Social Freezing».
Was ist «Social Freezing»?
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Wenn Eizellen oder Spermien nicht aus medizinischer Notwendigkeit, sondern aus persönlichen Gründen vorsorglich eingefroren werden, spricht man von «Social Freezing». Solche Gründe können etwa die Angst vor abnehmender Fruchtbarkeit sein, der Wunsch, die Familienplanung wegen der Karriere oder eines fehlenden Partners aufzuschieben, sich trotz definitiver Verhütung eine spätere Möglichkeit offenzuhalten oder die Qualität der Keimzellen zu sichern – etwa, wenn man beruflich Strahlung oder Giften ausgesetzt ist.
In manchen Ländern frieren Soldaten ihre Spermien ein, damit ihre Ehefrauen auch dann noch ein Kind von ihnen bekommen können, wenn sie im Krieg fallen – in der Schweiz wäre das allerdings verboten.
Alle Formen von «Social Freezing» müssen selbst bezahlt werden. Das Bundesamt für Gesundheit schreibt auf Anfrage: «Die Krankenversicherung übernimmt nur die Kosten von Leistungen, die der Diagnose und Behandlung von Krankheiten dienen, zudem Leistungen bei Mutterschaft und gewisse Leistungen der Prävention von Krankheiten. Ein vorsorgliches Einfrieren von Spermien oder Eizellen aus nicht-medizinischen Gründen – sogenanntes ‹social freezing› – kann keiner dieser Kategorien zugeordnet werden.» Somit könne die Krankenversicherung diese Kosten nicht übernehmen.
Welcher Fall kommt vor Gericht? Eine damals 22-jährige trans Person liess vor der geschlechtsangleichenden Hormonbehandlung ihre Spermien einfrieren – für den Fall, dass sie später Kinder zeugen möchte. Die Rechnung von rund 360 Franken schickte sie der Krankenkasse. Doch diese lehnte es ab, zu zahlen.
Wie argumentiert die Krankenkasse? Das Einfrieren von Spermien – auch Kryokonservierung genannt – werde nur in gesetzlich definierten Fällen übernommen, etwa vor einer Chemotherapie oder Stammzelltransplantation. Eine Transition, also Geschlechtsanpassung, sei als Grund nicht vorgesehen. Dagegen wehrte sich die trans Person. Das Genfer Kantonsgericht gab ihr Recht.
Stellungnahme der Sympany-Krankenkasse
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Die Sympany schreibt auf Anfrage: «Anhang 1 der KLV nennt unter den Voraussetzungen für die Vergütungspflicht von Massnahmen zur Erhaltung der Fertilität nur Therapien bei Krebserkrankungen, Stammzelltransplantationen bei nicht-onkologischen Erkrankungen oder Behandlungen mit Cyclophosphamid, bei denen ein gewisses Risiko einer Azoospermie [A.d.R. vollständiges Fehlen von Spermien im Ejakulat, also Unfruchtbarkeit] besteht.
Hormonbehandlungen bei Genderdysphorie [A.d.R. Transidentität, also Diskrepanz zwischen dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht und der empfundenen Geschlechtsidentität] werden nicht genannt. Dass weitere Therapien nicht aufgelistet wurden, entspricht unserer Ansicht nach einem sogenannten qualifizierten Schweigen der Eidgenössischen Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen ELGK. Die Vorinstanz hat dieses qualifizierte Schweigen verneint. Um in dieser Sache Rechtssicherheit zu gewinnen, lassen wir diese Frage nun höchstrichterlich klären.»
Wie argumentiert die Vorinstanz? Laut dem Genfer Kantonsgericht muss die Krankenkasse das Einfrieren und Aufbewahren der Spermien bezahlen. Der Gesetzgeber habe die Transition nicht bewusst ausgeschlossen, sondern diese als möglichen Grund gar nicht erst geprüft. Weil die Hormontherapie mit einer 100-Prozent-Wahrscheinlichkeit unfruchtbar mache, handle es sich nicht um eine präventive Massnahme, sondern um eine kassenpflichtige Behandlung. Die Krankenversicherung will die Frage höchstrichterlich klären lassen, um Rechtssicherheit auch für andere Fälle zu gewinnen, und zog den Fall deshalb weiter ans Bundesgericht.
Legende:
Das Einfrieren von Spermien ist vergleichsweise einfach und günstig. Im Bild werden am Inselspital Bern Spermien aus einem mit flüssigem Stickstoff gefüllten Tank entnommen.
KEYSTONE/Gaetan Bally
Was sagt das Transgender Network Switzerland? DieKryokonservierung vor einer Geschlechtsangleichung ist laut dem Network eine Form von «Medical Freezing» und sollte kassenpflichtig sein. «Das Einfrieren von Spermien ist in diesem Fall Folge einer medizinischen Behandlung, die darauf abzielt, einen Leidensdruck mit Krankheitswert zu reduzieren», sagt Rechtsexpertin Electra Zacharias vom Transgender Network Switzerland. «Aus unserer Sicht handelt es sich wie bei Krebsbehandlungen um eine medizinisch notwendige Kryokonservierung und daher muss die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten dafür gleichermassen übernehmen.»
Wie geht es weiter? Am 24. Juni 2026 berät das Bundesgericht an einer öffentlichen Sitzung in Luzern darüber, ob die Krankenkasse im konkreten Fall die Kosten für das Einfrieren übernehmen muss. Das Urteil (9C_438/2024) könnte über den Einzelfall hinaus richtungsweisend sein. Sollte das Bundesgericht eine Leistungspflicht verneinen, wird das Transgender Network Switzerland politisch Druck machen, damit das Einfrieren von Spermien bei Geschlechtsangleichung gesetzlich als kassenpflichtig erklärt wird.
Stellungnahme des BAG
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Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) musste in diesem Verfahren eine Stellungnahme einreichen. Es stützte dabei die Haltung der Krankenkasse. Auf Anfrage schreibt das Bundesamt, das Innendepartement habe überprüft, bei welchen fertilitätsbeeinträchtigenden Therapien das Einfrieren von Spermien wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sei. Die Liste im Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung sei somit abschliessend. Da die Indikation «Geschlechtsdysphorie» [Transidentität] nicht aufgeführt sei, könnten die Kosten des Einfrierens nach Ansicht des BAG nicht zulasten der Grundversicherung vergütet werden.