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Baukartell im Unterengadin Bundesgericht stärkt Wettbewerbshüter

Lausanne bestätigt, dass Bündner Baufirmen im Unterengadin wettbewerbswidrige Gesamtabsprachen getroffen haben.

Das Baukartell: Ab 1997 trafen sich Bündner Bauunternehmen heimlich, um abzusprechen, wer welchen öffentlich ausgeschriebenen Auftrag erhalten sollte, und reichten entsprechend überhöhte Offerten ein. So teilten sie den Markt im Unterengadin systematisch unter sich auf und trieben die Preise in die Höhe – zulasten der öffentlichen Hand, die die überteuerten Aufträge in Unkenntnis der Absprachen vergab.

Der Whistleblower: Einer der beteiligten Bauunternehmer war Adam Quadroni. Später wurde er zum Whistleblower und lieferte der Wettbewerbskommission entscheidende Hinweise auf die Absprachen. 2012 eröffnete die Behörde eine Untersuchung gegen mehrere Bauunternehmen im Unterengadin und verhängte Sanktionen. Dagegen wehrten sich mehrere Firmen in einem jahrelangen Rechtsstreit.

Das höchste Gericht: Jetzt hat das Bundesgericht in drei Urteilen bestätigt, dass Bündner Baufirmen mit ihren Absprachen gegen das Kartellrecht verstossen haben.

Der Knackpunkt: Wenn Unternehmen sich – wie die Bündner Baufirmen – langfristig koordinieren und einander rotierend zum Zug kommen lassen, ist es für die Behörden schwierig, eine Absprache bei jeder einzelnen Offerte nachzuweisen.

Mehrere gestapelte Baustellenschilder mit rotem Rand.
Legende: KEYSTONE / Gian Ehrenzeller/Symbolbild

Die umstrittene Praxis: Die Wettbewerbskommission (Weko) löste das Problem so, dass sie statt einzelner Abreden eine sogenannte Gesamtabrede nachwies. Also die Absicht, den Markt projektübergreifend zu steuern. So musste die Weko nicht für jede Offerte eine Absprache beweisen.

Der Leitentscheid: Das Bundesgericht bestätigt, dass auch solche sehr weit gefassten Absprachen gegen das Kartellrecht verstossen. Damit klärt es einen Grundsatzstreit zwischen Lehre und Praxis – und stärkt die Position der Wettbewerbsbehörden.

Die Sanktion: Das Bundesgericht weist die Beschwerden der Unternehmen ab und bestätigt Sanktionen in Millionenhöhe. Die Strafen fallen aber tiefer aus als ursprünglich vorgesehen, weil sich Firmen teilweise selbst angezeigt und im Verfahren kooperiert haben.

Was wurde aus dem Whistleblower? Nach der Aufdeckung des Baukartells ging Quadroni geschäftlich und privat in Konkurs. Heute ist er hoch verschuldet und lebt von der IV. Kürzlich erlitt er eine weitere Niederlage: Das Unterengadiner Regionalgericht sprach den ehemaligen Polizeipostenchef von Scuol frei, der Quadroni grob verhaften liess. Laut Gericht handelte es sich nicht um einen persönlichen Racheakt wegen der Enthüllungen, sondern um ein Vorgehen aus Sorge um Quadronis Familie – seine Frau hatte ihn verlassen. Die Urteile des Bundesgerichts dürften Quadroni eine gewisse moralische Genugtuung verschaffen, dass sich sein Einsatz zumindest für die Allgemeinheit gelohnt hat.

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Info 3, 19.5.2026, 12 Uhr; wyss

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