Vor genau 20 Jahren trat das Öffentlichkeitsgesetz in Kraft. Dieses sei ein grosser Erfolg, sagt Adrian Lobsiger, Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter des Bundes: «Es ist ein sehr beliebtes Gesetz und wird oft genutzt – auch von den Bürgerinnen und Bürgern.»
Allein im letzten Jahr gingen mehr als 2000 Gesuche bei den Bundesbehörden ein. Ziel des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip (BGÖ) ist eine informierte Öffentlichkeit. Es soll bei den Bürgerinnen und Bürgern das Vertrauen in Staat und Behörden stärken.
Wo es um viel Geld geht, gibt es Einschränkungen: Subventionen, Pandemie oder Bankenbereich.
Inspiriert war es 2006 vom Freedom of Information Act der USA sowie von skandinavischen Vorbildern. Heute gehört das Öffentlichkeitsprinzip zu jeder modernen Demokratie.
Immer mehr Ausnahmen vom Öffentlichkeitsprinzip
Zwar habe sich die Bundesverwaltung inzwischen an das Prinzip gewöhnt, so Lobsiger. Doch der Datenschutzbeauftragte warnt vor Rückschritten. So sei die Anzahl der Gesetze, bei denen das Öffentlichkeitsgesetz prinzipiell nicht gilt, auf 13 angestiegen. Und elf weitere Ausnahmen seien geplant.
«Wo es um viel Geld geht, gibt es Einschränkungen: Subventionen, Pandemie oder Bankenbereich», beklagt Lobsiger.
So sollen im neuen Epidemiengesetz etwa die Finanzhilfen an Firmen während einer Pandemie geheim bleiben. «Hier überwiegen das Geheimhaltungsinteresse sowie die Privatsphäre das allgemeine Informationsinteresse der Öffentlichkeit», begründet der Bundesrat seine Haltung in der Botschaft zum Gesetz.
Die politischen und finanziell grossen Bereiche einfach wegzustreichen, ist keine Lösung – denn sonst haben wir nur noch die Wetterdaten beim BGÖ.
Ein weiteres Beispiel: Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) will die Aufsicht über die Luftfahrt der Öffentlichkeit entziehen.
Hier schreibt der Bundesrat in der Botschaft ans Parlament: «Es geht darum, sicherzustellen, dass das Bazl von den beaufsichtigten Unternehmen und Privatpersonen weiterhin die sicherheitsrelevanten Informationen erhält, die es benötigt, um die Sicherheit in der Luftfahrt aufrechtzuerhalten.»
Gesetz sieht eigentlich Ausnahmen vor
Der Schutz der Privatsphäre oder der Schutz von Geschäftsgeheimnissen – das mag valabel tönen. Und Piloten und Flugunternehmen sollen der Aufsicht vertraulich Zwischenfälle und Beinahe-Unfälle melden können, ohne Angst haben zu müssen, dass Details öffentlich werden.
Doch der Öffentlichkeitsbeauftragte Lobsiger widerspricht: Das Öffentlichkeitsgesetz kenne Ausnahmen für sensible Informationen – wie Personendaten und Geschäftsgeheimnisse.
Der Zugang könne auf der Basis des Öffentlichkeitsgesetzes eingeschränkt, verweigert oder aufgeschoben werden. Zudem hätten beaufsichtigte Firmen wie etwa Fluggesellschaften eine gesetzliche Meldepflicht.
«Die politischen und finanziell grossen Bereiche einfach wegzustreichen, ist keine Lösung – denn sonst haben wir nur noch die Wetterdaten beim BGÖ», so Lobsiger.
Es ist dies ein Aufruf des Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten an die Bundesverwaltung, weniger Angst vor der Öffentlichkeit und vor den Bürgerinnen und Bürgern zu haben.