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Bundesverwaltungsgericht Dokumente zum Politikbudget fallen unter Öffentlichkeitsprinzip

  • Falsche Zahlen zur Politikfinanzierung unterstehen dem Öffentlichkeitsprinzip. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht.
  • Zurzeit muss die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) falsche Zahlen zwar publizieren, darf aber nicht darauf hinweisen.
  • Die Entscheide können noch beim Bundesgericht angefochten werden.

Seit 2022 müssen politische Akteurinnen und Akteure, wie Parteien, auf eidgenössischer Stufe ihre Finanzierung offenlegen. Die EFK kuratiert die Daten in einem Register, welches für die Öffentlichkeit einsehbar ist. Die Unterlagen werden bei den entsprechenden Stellen angefordert und stichprobenmässig auf ihre Richtigkeit überprüft.

Bei falschen Angaben kann die EFK eine Korrektur verlangen, diese jedoch nicht gerichtlich durchsetzen. Erst nach einem rechtskräftigen Urteil, welches möglicherweise erst Jahre später vorliegt, dürfen die falschen Angaben auch als solche ausgewiesen werden. Somit können falsche Angaben lange Zeit im Register stehen bleiben, ohne dass diese als solche erkenntlich gemacht werden.

Moderner Bürogebäudekomplex mit blauem Himmel im Hintergrund.
Legende: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Bundesgericht noch angefochten werden. KEYSTONE/Gaetan Bally

Das geltende Recht biete keine ausreichende Grundlage, um Ergebnisse materieller Kontrollen zu veröffentlichen – zum Beispiel auf Anfrage von Medienschaffenden, hielt die EFK in der Vergangenheit fest. Somit konnte man die Ergebnisse der Stichproben nicht basierend auf das Öffentlichkeitsgesetz einsehen. Zwei entsprechende Gesuche lehnte die Finanzkontrolle deshalb ab. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts könnte dies nun ändern.

Gericht will Dokumente dem Öffentlichkeitsprinzip unterstellen

Gemäss den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts fallen Dokumente zur Politikfinanzierung unter das Öffentlichkeitsprinzip. Die Richter entschieden, dass die Transparenzvorschriften der Herausgabe der Schreiben nicht entgegenstünden. Die öffentliche Bereitstellung von Informationen über die Finanzierung politischer Aktivitäten diene der Orientierung der Stimmberechtigten, der Verbesserung der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb und der Legitimation demokratischer Verfahren.

Diese Interessen liessen sich im Rahmen des Öffentlichkeitsgesetzes sachgerecht mit dem Grundsatz der Transparenz koordinieren. Das Gericht weist gemäss Urteilen insbesondere den Einwand zurück, wonach die Schreiben nicht offenzulegen seien, weil sie den Stimmberechtigten aufgrund darin enthaltener pauschaler Beanstandungen ein falsches Bild über die Einhaltung der Transparenzvorschriften durch die betroffenen Akteure vermitteln könnten.

Auch Finanzkontrolle verlangte Klärung

Die Finanzkontrolle schrieb auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass die Transparenz gelebte Praxis und tief in der DNA der Organisation verankert sei. Sie habe die Urteile erhalten und werde diese nun prüfen.

EFK kritisiert ihre Position als Vollzugsstelle

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Die EFK hatte wiederholt kritisiert, dass sie nicht die richtige Stelle sei, um langfristig den Vollzug der Politikfinanzierung wahrzunehmen. Ihr Kernauftrag sei die Finanz-Oberaufsicht über Bundesmittel. Entsprechend müsste sie den Vollzug der Politikfinanzierung prüfen, ihn aber nicht selber übernehmen.

«Die EFK hat sich stets dafür eingesetzt, dass sie Prüfhinweise bei den Meldungen anbringen darf», schrieb die Organisation weiter. Dazu habe sie bereits 2021 ein Gutachten in Auftrag gegeben. Diese Möglichkeit sei jedoch in der vom Bundesrat beschlossenen Verordnung nicht aufgenommen worden.

«Etappensieg hin zu echter Transparenz»

Über die Urteile berichtete als Erstes der «Beobachter», der zusammen mit dem Recherchekollektiv WAV den Fall vor Gericht gezogen hatte. Das Magazin sprach von «einem Etappensieg hin zu echter Transparenz».

Dank des Leiturteils könne die Öffentlichkeit bald erfahren, welche Parteien und Abstimmungskomitees falsche Angaben zu ihren Geldgebern machten.

SRF 4 News, 8.5.2026, 12 Uhr ; 

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