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Beschwerden abgewiesen Startschuss für Windpark auf dem Grenchenberg – oder doch nicht?

Die Windräder auf dem Grenchenberg SO dürfen gebaut werden. Eine Möglichkeit bleibt den Gegnerinnen und Gegnern allerdings.

Der Entscheid: Nach 18 Jahren Hin und Her darf der geplante Windpark auf dem Grenchenberg gebaut werden. Die Baubewilligung für die grösste Windanlage, die derzeit in der Deutschschweiz realisiert werden soll, ist damit gültig. Das Solothurner Verwaltungsgericht hat nämlich entschieden, die Beschwerden dagegen abzuweisen.

Das Projekt: Auf dem Grenchenberg sollen vier Windenergieanlagen gebaut werden. Die Grenchner Energieversorgerin SWG, die hinter dem Projekt steht, erwartet eine Jahresproduktion von rund 30 Gigawattstunden Strom. Dies entspreche erneuerbarem Strom für etwa 7000 Haushalte, schreibt sie in einer Mitteilung. Damit gehört der Windpark Grenchenberg zu den Anlagen von nationaler Bedeutung.

Die Freude: SWG-Geschäftsleiter Lars Losinger freut sich über den Entscheid des Verwaltungsgerichts. Damit rücke der Windpark «endlich in greifbare Nähe». «Wir hoffen, dass die Gegnerschaft jetzt Einsicht hat. Wir haben durch alle Instanzen gewonnen», betonte Losinger gegenüber SRF.

Die Kritik: Die Beschwerde gegen das Windparkprojekt hat die Landschaftsschutz-Organisation Helvetia Nostra geführt. «Helvetia Nostra bedauert insbesondere, dass das Gericht auf einen Augenschein verzichtet hat», schreibt die Stiftung in einer Mitteilung. Das Urteil überrasche nur bedingt.

Die Beschwerdemöglichkeit: Der Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts kann grundsätzlich nicht ans Bundesgericht weitergezogen werden. Dies ist nur möglich, «wenn sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt». Diese Regelung gehört zum sogenannten Windexpress des Bundes, mit dem das Bewilligungsverfahren bei Windparks vereinfacht wird.

Windrad auf einer Wiese unter klarem Himmel.
Legende: Ein Gang vors Bundesgericht ist bei national bedeutenden Windanlagen nur bei «Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung» möglich. SWG

Die offene Frage: Für die Beschwerdeführerin Helvetia Nostra bleiben jedoch mehrere wichtige Fragen offen. Das bewilligte Projekt weiche insbesondere wesentlich vom ursprünglich beurteilten Projekt ab. «Helvetia Nostra wird das Urteil nun gemeinsam mit ihren Expertinnen und Experten vertieft analysieren», schreibt die Landschaftsschutz-Organisation weiter. Man werde in den nächsten Tagen über das weitere Vorgehen informieren.

Die Vorgeschichte: 2008 startete das Projekt auf dem Grenchenberg mit Windmessungen. Nach diversen Beschwerden und Gerichtsurteilen wurde das Projekt 2021 verkleinert. Das Bundesgericht begründete die Reduktion von sechs auf vier Windturbinen mit dem Vogelschutz.

Die Situation in der Schweiz: Die Windenergienutzung in der Schweiz ist im Vergleich zu anderen europäischen Ländern relativ gering. Im Jahr 2026 gab es in der Schweiz 50 grosse Windkraftanlagen, zahlreiche Projekte sind in Planung. Die bestehenden Anlagen produzierten im letzten Jahr 160 Gigawattstunden Strom. Trotz des geringen Anteils wird der Windenergie in der Energiestrategie 2050 eine wichtige Rolle zugeschrieben, um die Winterstromlücke zu schliessen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Atomstrom zu reduzieren.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 20.5.2026, 17:30 Uhr ; 

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