Ein ehemaliger SVP-Kantonspolitiker aus dem Aargau soll mehrere Frauen sediert, vergewaltigt und dabei gefilmt haben. Der «Tages-Anzeiger» hat die Ermittlungen diese Woche publik gemacht. Für den Mann gilt die Unschuldsvermutung. Grundsätzlich kommt es in solchen Fällen aber nicht immer zur Anklage. Warum, erklärt Brigitte Kämpf von der Fachstelle «Frauenberatung sexuelle Gewalt».
Was erzählen Ihnen Frauen, die Opfer eines solchen Verbrechens geworden sind?
Die einen wenden sich an uns, weil sie von der Polizei kontaktiert wurden. Dort wurde Videomaterial gefunden, auf dem sie zu erkennen sind, ohne dass sie davon wussten.
Ein eindeutiges Merkmal für den Einsatz von K.-o.-Tropfen gibt es nicht.
Andere erwachen nach dem Ausgang plötzlich an einer Bushaltestelle oder an einem anderen Ort. Dann merken sie, dass sie nicht wissen, was passiert ist. GHB, der Stoff hinter vielen K.-o.-Tropfen, verursacht oft ein Blackout. Und das ist auch die Schwierigkeit bei dieser Art von Delikten: Wie will man etwas erzählen, an das man sich gar nicht erinnert?
Woran kann man trotzdem erkennen, dass man Opfer eines solchen Delikts geworden ist?
Oft sprechen die Betroffenen von einem komischen Gefühl, Schmerzen oder blauen Flecken. Auch berichten sie von Kleidungsstücken, die nicht richtig sitzen, oder von Mikroverletzungen im Intimbereich. Manchmal wird auch eine Geschlechtskrankheit festgestellt, obwohl lange keine sexuelle Beziehung bestand. Ein eindeutiges Merkmal für den Einsatz von K.-o.-Tropfen gibt es aber nicht.
Wie geht es denn weiter, wenn sich jemand bei Ihrer Fachstelle Hilfe holt?
Meldet sich jemand innerhalb von 72 Stunden nach dem Vorfall, empfehlen wir zunächst eine Spurensicherung bei einer Forensisc Nurse, also einer rechtsmedizinischen Pflegefachkraft. Dort können Spermaspuren und DNA gesichert werden. GHB lässt sich im Blut vier bis acht Stunden, im Urin acht bis zwölf Stunden nachweisen. Dieses Zeitfenster wird aber häufig verpasst, weil man bis dahin bewusstlos war.
Wann ist für Betroffene der richtige Zeitpunkt, eine Anzeige zu erstatten?
Das hängt stark vom Einzelfall ab. Entscheidend ist, was die betroffene Person mit einer Anzeige erreichen möchte.
Es gibt ein stärkeres Bewusstsein, dass man sich auch melden kann, wenn man nicht ganz sicher ist.
Manche hoffen auf eine Verurteilung oder Entschädigung. Das tritt jedoch oft nicht ein und kann zu einer erneuten Traumatisierung führen. Andere wollen mit einer Anzeige eine klare Grenze setzen und deutlich machen, dass Unrecht geschehen ist. Selbst wenn es nicht zu einer Verurteilung kommt, kann allein das Strafverfahren dieses Bedürfnis erfüllen. Mit dieser Erwartung erleben Betroffene das Verfahren häufig als positiver.
Forscht man aktuell an Methoden, um dieses Zeitfenster zu umgehen und den Nachweis somit zu verbessern?
GHB kommt natürlicherweise im Körper vor. Deshalb kann nur festgestellt werden, ob der Wert erhöht ist – und dieser sinkt rasch wieder. Forschende haben ein Protein entdeckt, das sich offenbar nach künstlich verabreichtem GHB bildet. Darauf basiert die Entwicklung eines neuen Nachweistests. Bis dieser einsatzbereit ist, dürfte es aber noch dauern.
Vergleichbare Fälle werden medial immer häufiger aufgegriffen. Haben Sie den Eindruck, dass sich mehr Leute melden? Hat sich das allgemeine Bewusstsein für diese Thematik verändert?
Ich denke tatsächlich, dass aktuell eine Veränderung im Gange ist. Auch im Kontext der Erneuerung des Sexualstrafrechts. In den Medien wurde auch oft über die Opferhilfe gesprochen. Es gibt deshalb ein stärkeres Bewusstsein, dass man sich auch melden kann, wenn man nicht ganz sicher ist. Das halte ich für wichtig und gut.