Es passierte im Februar 2023, in einem Imbisslokal in Rupperswil AG. Dort hat der verurteilte Mann (60) seine Frau (47) getötet – mit mindestens acht Messerstichen. Das Opfer starb noch am Tatort.
Beide arbeiteten in diesem Lokal, sie haben drei gemeinsame Kinder. Bevor der Mann seine Frau erstach, hatte er sie noch mit heissem Öl übergossen. Eine Augenzeugin berichtete von schrecklichen Szenen. Der Mann gestand die Tat, er befindet sich seither in Haft.
Am Donnerstag musste er sich vor dem Bezirksgericht Lenzburg AG für seine Tat verantworten. Das Gericht sprach ihn des Mordes schuldig und verurteilte ihn zu einer Gefängnisstrafe von 17 Jahren. Ausserdem wurde eine ambulante therapeutische Massnahme angeordnet und er wurde mit einem Landesverweis von 15 Jahren bestraft – der Täter stammt ursprünglich aus Sri Lanka.
Das Opfer erlitt grosse Schmerzen
Das Opfer sei ahnungslos gewesen, habe sich nichts zu Schulden kommen lassen, sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilseröffnung. Der Täter hatte sie mit Öl übergossen und ihr grosse Schmerzen zugefügt, bevor er seine Frau schliesslich skrupellos mit dem Messer tötete.
Und warum? «Wegen eingebildeter Eifersucht», sagte der Gerichtspräsident. Der Täter war besessen von der Vorstellung, dass seine Frau ihn mit seinem Schwiegersohn betrügen würde.
Wegen dieser eingebildeten Affäre fühlte er sich gekränkt und wollte sich rächen. Doch diese Affäre war laut dem Gericht reine Fantasie. «Dafür, dass seine Frau ihn mit seinem Schwiegersohn betrügen würde, gibt es keine Anhaltspunkte, keine Hinweise, gar nichts.»
«Sie war eine Göttin»
Mit seinem Urteil folgte das Gericht der Aargauer Staatsanwaltschaft, welche eine 17-jährige Haftstrafe für den Täter forderte. Auch die Verteidigung wehrte sich nicht gegen den Schuldspruch wegen Mordes. Allerdings forderte sie mit 12 Jahren Gefängnis ein tieferes Strafmass.
Es war mein Fehler, ich möchte mich bei allen entschuldigen, vor allem bei meinen Kindern.
Der Beschuldigte habe zur Tatzeit eine depressive Episode erlitten, welche in Kombination mit seiner Alkoholabhängigkeit zu einem Eifersuchtswahn geführt habe, argumentierte die Verteidigung.
Der Verurteilte sagte vor Gericht, dass seine Frau ein liebenswürdiger Mensch gewesen sei. Mehr noch: «Sie war eine Göttin.» Zur Tat selbst sagte er hingegen nichts, er machte Erinnerungslücken geltend. Dennoch zeigte er sich schuldbewusst: «Es war mein Fehler, ich möchte mich bei allen entschuldigen, vor allem bei meinen Kindern.»
Zeugin ist traumatisiert
Seine Chefin im Imbisslokal beobachtete die Tat und sagte auch vor Gericht aus. Für sie waren die Beobachtungen so schrecklich, dass sie deswegen noch heute an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet. Sie ist noch immer krankgeschrieben und lebt mittlerweile von einer IV-Rente.
Auch deswegen wurde der Täter verurteilt, wegen einfacher Körperverletzung, welche der Zeugin zugefügt wurde, weil sie die Tat mit ansehen musste. Ausserdem muss der Verurteilte in mehreren Fällen Genugtuung bezahlen, in der Höhe von insgesamt rund 190'000 Franken.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Parteien haben noch die Möglichkeit, das Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg an die nächste Instanz weiterzuziehen.