- Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag einen Mann wegen dreier Morde in Zürich und Laupen schuldig gesprochen.
- Der 47-jährige Mann erhält eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.
- Auf eine vom Staatsanwalt geforderte anschliessende Verwahrung verzichtete das Gericht.
Das erste Opfer des Mannes war eine Psychoanalytikerin. Sie wurde im Dezember 2010 in ihrer Praxis im Zürcher Seefeld tot aufgefunden. Es war 14 Mal mit dem Messer auf sie eingestochen worden.
Auf den Tag genau fünf Jahre später wurde ein älteres Ehepaar in seinem Haus im bernischen Laupen brutal getötet. Sie wurden mit einem scharfen und einem hammerähnlichen Gegenstand tödlich verletzt. Wieder fand die Polizei DNA – dieselbe wie fünf Jahre zuvor im Seefeld.
Lange Zeit geschah nichts. Die Polizei konnte die DNA nicht zuordnen. Erst 2024 konnten die Ermittler den heute 47-Jährigen festnehmen, als er in Genf in die Schweiz einreiste.
Aussagen überzeugten nicht
Bei der Urteilsverkündung sagte der Richter: «Die Aussagen des Beschuldigten überzeugten in keinster Weise.» Er habe etwa gesagt, sich nicht an ein Tötungsdelikt in Laupen zu erinnern, obwohl die Opfer seine früheren Nachbarn waren. Seine angeblichen Alibis für die Tatzeiten habe er erst vor Gericht vorgetragen.
Der Täter sei an beiden Tatorten mit grosser Gewalt vorgegangen und habe mit grosser Wucht zugeschlagen. Der Richter zeigte sich überzeugt, dass es sich bei den Taten um Raubmorde handelte. Beide Tatorte waren durchwühlt, der Beschuldigte habe jeweils vor den Taten finanzielle Probleme gehabt.
Ob die Taten skrupellos sind, muss man nicht diskutieren.
Die Morde habe der Mann begangen, weil ihn die Opfer kannten. So habe er einfacher fliehen können. «Ob die Taten skrupellos sind, muss man da nicht diskutieren.» Der Täter habe ein Blutbad angerichtet, der Richter bezeichnete die Taten als «verabscheuenswürdig».
Gegen den Beschuldigten sprachen zudem DNA-Spuren von ihm, die an beiden Tatorten gefunden wurden. Er erklärte dies damit, dass er an Schuppenflechte leide. Wegen dieser verteile sich DNA leicht, an beiden Tatorten sei er aus anderen Gründen gewesen.
Keine psychische Erkrankung
Der Beschuldigte habe laut Gutachten keine psychischen Erkrankungen, sagte der Richter am Dienstag. «Eine Verwahrung kann deshalb nicht ausgeführt werden.» Der 47-Jährige könne aber ohnehin nicht einfach entlassen werden. Seine Gefährlichkeit müsse von einer Fachkommission überprüft werden. Das ist frühestens nach dem Verbüssen von 15 Jahren Freiheitsstrafe möglich.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Zürcher Obergericht weitergezogen werden.