- Die Solothurner Regierung muss prüfen, ob Zahlungen ans Bistum Basel noch zeitgemäss sind.
- In einem Abkommen von 1828 steht, dass der Kanton Solothurn sich am Lohn des Bischofs beteiligen muss.
- Eine Mehrheit des Solothurner Parlaments fand, das sei nicht Aufgabe der Steuerzahlenden.
- Nun muss die Regierung diese Regelung überprüfen und Änderungen vorschlagen.
Das Solothurner Parlament hat am Mittwoch einen entsprechenden Vorstoss an die Regierung überwiesen. Es geht um 540'000 Franken pro Jahr, die vom Kanton ans Bistum Basel fliessen. Der Betrag wird nicht etwa aus Kirchensteuern finanziert, sondern mit Steuergeldern. Das soll überprüft und geändert werden, forderte ein fraktionsübergreifender Vorstoss im Parlament.
Das Bistum Basel ist ein Konkordat, zu dem 10 Kantone gehören. Der Hauptsitz des Bistums ist in der Stadt Solothurn. Im Jahr 2021 waren gemäss Statistik gut 33 Prozent der Bevölkerung im Kanton Solothurn Katholiken, 21 Prozent sind reformiert. Hinzu kommen andere Religionszugehörigkeiten. Es zahlen also auch viele Nicht-Katholiken mit, wenn es um die finanziellen Verpflichtungen für den Bischof geht.
Bei Rehkitzen sparen, aber Bischofslöhne zahlen?
Überall werde im Kanton Solothurn gespart, aber fürs Bistum gebe man jedes Jahr eine halbe Million Franken aus, ohne Überprüfung, monierte Kantonsrätin Nadine Vögeli von der SP im Parlament. «Das Geld fliesst ja nicht in Kirchenprojekte oder in die Seelsorge. Ein grosser Teil fliesst in die Besoldung der Domherren. Das scheint aus der Zeit gefallen.» Kirche und Staat sollten getrennt sein, meinte Vögeli weiter.
Auch Marlene Fischer (Grüne) fand, das Abkommen sei nicht mehr zeitgemäss. «Wir haben hier im Parlament lange über 30'000 Franken für die Rehkitz-Rettung gestritten hier im Rat. Aber Löhne für die Bischöfe und Domherren, eine halbe Million Franken pro Jahr, das liegt noch drin?»
Der Regierungsrat lehnte eine Kündigung in seiner schriftlichen Antwort ab. Das Konkordat sei ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen mehreren Kantonen und dem Heiligen Stuhl. Solothurn könne diesen weder einseitig auflösen noch sistieren. Es müssten auch die Partnerkantone zustimmen.
Ein Vorschlag der Regierung wäre, dass die Rechte und Pflichten des Bistumsvertrag an die katholische Synode übertragen werden. Die Bischofslöhne würden über die Kirchensteuer bezahlt. Eine solche Änderung des alten Vertrags sei kein Problem, meinte Marlene Fischer von den Grünen: «In der Mehrheit der Kantone, die zum Bistum gehören, ist das bereits so geregelt.»
Änderungen statt direkte Kündigung
Die zuständige Kantonsratskommission empfahl deshalb eine Abschwächung des Auftrags: Statt einer Kündigung soll der Regierungsrat nur dazu beauftragt werden, die Zahlungsverpflichtungen des Bistumskonkordats zu überprüfen und dem Parlament Änderungen vorzuschlagen.
Mit 93 Ja- zu 3 Nein-Stimmen hiess der Kantonsrat den Auftrag in dieser abgewandelten Form gut. Mehrere Parteien betonten, dass dies nicht als Kritik an der Kirche zu verstehen sei. «Die Landeskirchen leisten wertvolle Dienste für die Gesellschaft», hielt etwa die FDP/GLP-Fraktion fest.
Auch die SVP fand, dass das soziale Engagement der Kirche «für unseren Kanton wichtig ist». Trotzdem könne man die Zahlungsverpflichtung überprüfen, fand die Mehrheit.