Wer in einem Tram oder Bus der Baselland Transport AG kontrolliert wird, schaut seit Ende Januar in eine Kamera. Die BLT schützt ihr Personal neu mit Bodycams, wie der «Blick» zuerst berichtet hatte. Die Kameras filmen ständig, überschreiben die Aufnahme aber nach jeweils zwei Minuten. Im Konfliktfall kann die Kontrolleurin eine längere Aufnahme mit Speicherung per Knopfdruck starten.
Für die BLT sind diese Bodycams eine Massnahme neben anderen wie Schulungen in Deeskalation und Eigenschutz, erklärt der Betriebsverantwortliche Andreas Berwick. Im Schnitt komme es alle zwei Tage zu einem Zwischenfall; Pöbeleien und Gewalt hätten zugenommen. Das Problem kennen viele ÖV-Betriebe – in Deutschland starb kürzlich ein Zugbegleiter nach einem Angriff.
Im Einsatz bei der SBB-Transportpolizei
Die SBB setzt Bodycams seit September 2024 bei ihrer Transportpolizei ein. Angesichts positiver Erfahrungen kündigte sie im November 2025 an, die Kameras künftig auch bei Zugbegleitenden einsetzen zu wollen. Vorab seien jedoch «noch rechtliche und datenschutzrechtliche Fragen zu klären».
Dass die BLT dies nicht abwarten mochte, kritisiert der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB). Auf Anfrage verweist der Datenschützer auf eine Absprache mit der SBB, die ihm gegenüber «in den letzten zehn Jahren stets alle im Verband öffentlicher Verkehr zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen vertreten» habe.
Die SBB habe am 9. Dezember 2025 zugesagt, Bodycams erst nach Erlass konkreter Regeln in einer Bundesverordnung bei Kontrollen einzusetzen. Die Vorarbeiten dafür seien beim Bundesamt für Verkehr «weit fortgeschritten».
«Politisch verantwortlich» ist laut EDÖB der Bundesrat. Für eine neue Rechtsgrundlage müsse dieser auch neue Überwachungselemente einbeziehen, namentlich auch Bodycams bei Transportpolizei und Zugbegleitenden sowie «allfällige weitere, noch nicht öffentlich gemachte Überwachungen».
EDÖB droht
Nötig sei dabei eine Güterabwägung zwischen dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Passagiere und dem Schutz der ÖV-Unternehmen. Erst wenn der Bundesrat die neue Verordnung genehmigt hat, dürfe die SBB ihre Pläne umsetzen. Und diese Verordnung gelte «für alle Verkehrsbetriebe mit einer Bundeskonzession» – also auch die BLT.
Vom «Vorpreschen der BLT» habe der EDÖB am 17. Februar via Medien erfahren. Er habe sofort schriftlich die SBB aufgefordert, sich mit der BLT und dem ÖV-Verband abzusprechen und «darauf hinzuwirken», dass vor Erlass der neuen Verordnung keine neuen Massnahmen umgesetzt würden. Andernfalls sähe er sich gezwungen, «gegen einzelne Transportunternehmen aufsichtsrechtlich vorzugehen».
BLT krebst halb zurück
Die BLT erwidert in einer Stellungnahme vom Mittwochnachmittag, sie sei als Arbeitgeberin verantwortlich für den Schutz ihrer Angestellten. Bei der SBB-Transportpolizei hätten Bodycams klar Wirkung gezeigt. Daher setze die BLT ihre Bodycams weiter ein, bis die Rechtsfragen geklärt seien. Gespräche liefen weiter.
«Vorsorglich deaktiviert» werde bis zu dieser Klärung der Stand-by-Modus. So nehmen die Bodycams ab sofort nicht mehr laufend auf, sondern erst auf Knopfdruck.
Der Baselbieter Datenschützer war übrigens nicht vorab involviert worden. Auch er erfuhr durch die Medien vom Bodycam-Einsatz bei der BLT.