- Ab dem 1. April gilt in der gesamten Schweiz ein Verbot fürs Zünden von Pyros in öffentlich zugänglichen Räumen.
- Das hat ein Organ des Konkordats der Baudirektorinnen und -direktoren aller 26 Kantone beschlossen, wie es mitteilte.
Vom Verbot ausgenommen sind die bereits bewilligungspflichtigen Kategorien von Feuerwerkskörpern, wie das sogenannte Interkantonale Organ Technische Handelshemmnisse (IOTH) mitteilte. In Sachen Brandschutz haben alle Kantone ihre Kompetenzen an das Konkordat abgetreten, weshalb der Entscheid schweizweit gültig ist.
Das Pyroverbot sei eine direkte Konsequenz der Brandkatastrophe von Crans-Montana, sagte der IOTH-Präsident und Freiburger Staatsrat Jean-François Steiert (SP) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Das verheerende Feuer der Silvesternacht war von brennenden Sprühkerzen ausgegangen.
Schon im Januar hatte der leitende Ausschuss des IOTH mitgeteilt, es werde ein solches Verbot beantragen. Nun hat diese Organisation dem Antrag des Ausschusses stattgegeben. Der Entscheid ist laut Steiert einstimmig gefallen. Die Kantone seien sich einig, dass diese Massnahme die Sicherheit massgeblich erhöhen könne.
Erkenntnisse zur Brandkatastrophe in Crans-Montana
Das Verbot gilt als Sofortmassnahme bis zum Inkrafttreten der geplanten Totalrevision der Brandschutzvorschriften. In der technischen Vernehmlassung dazu seien über 11'000 Rückmeldungen eingegangen, hiess es in der Mitteilung des IOTH. Es brauche Zeit für die Sichtung dieser Eingaben. Zudem sollen die Erkenntnisse aus den noch laufenden Untersuchungen zu Crans-Montana berücksichtigt werden.
Im Rahmen der Revision waren punktuell auch Lockerungen der Brandschutzvorschriften geplant, darunter etwa verlängerte Fluchtwege oder vereinfachte Anforderungen an brennbare Bauteile. Nach der Brandkatastrophe entschieden sich die Verantwortlichen für einen zwischenzeitlichen Marschhalt.
Die genaue Ausgestaltung werde nun erarbeitet, sagte Steiert weiter. Die Stossrichtung des Konkordats sei nach wie vor ein Fokus auf Hochrisikobereiche, also zum Beispiel Orte, wo sich viele Menschen versammeln. Das totalrevidierte Gesetz soll im Herbst 2027 in Kraft treten.
Die schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften bilden die gesetzliche Grundlage für die Ausführung des Brandschutzes in Gebäuden. Für die Umsetzung sind Kantone und Gemeinden zuständig. Einige Kantone wie die Waadt und das Wallis hatten bereits ein Pyroverbot beschlossen.