Zum Inhalt springen

Header

Zur Übersicht von Play SRF Audio-Übersicht

Brutaler Femizid Mutmasslicher Täter entschuldigt sich vor Gericht

  • Der Schweizer soll seine Frau im Februar 2024 erwürgt und ihre Leiche zerstückelt haben.
  • Der Fall sorgte international für Schlagzeilen, weil die Tat sehr brutal und die Frau eine ehemalige Miss-Schweiz-Kandidatin war.
  • Fachleute sehen im mutmasslichen Mord einen «Musterfall» von häuslicher Gewalt.
  • Vor Gericht rügte der Verteidiger des Mannes die Medien: Es habe eine «Vorverurteilung» seines Mandanten stattgefunden.

Die Tat geschah im Februar 2024. Laut Anklageschrift eskalierte ein Gespräch zwischen dem Mann und seiner Frau. Im Gespräch soll es auch um eine mögliche Trennung gegangen sein. Der Mann, ein Schweizer, erwürgte mutmasslich seine Frau und zerstückelte dann ihre Leiche im Keller.

Mutmasslicher Täter entschuldigt sich vor Gericht

Vor Gericht las der Mann eine persönliche Erklärung vor, in der er allen Betroffenen sein Mitgefühl aussprach. Er sei ein Versager. Er habe nie gewollt, dass diese Tragödie passiere, und würde die Verantwortung übernehmen. Er entschuldigte sich bei allen Hinterbliebenen seiner Frau.

Zwei Polizisten betreten das Justizzentrum durch die Glastür.
Legende: Das Strafjustizzentrum in Muttenz: Hier findet der Gerichtsprozess statt. Keystone/Urs Flüeler

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Mord und Störung der Totenruhe vor. Der Mann sagt, es sei Notwehr gewesen – die Frau sei mit einem Messer auf ihn losgegangen. So geht es aus Gerichtsakten hervor.

Mann schon vor der Tat gewalttätig

Aus den Akten geht auch hervor, dass der Mann schon früher seiner Frau gegenüber und auch gegenüber früheren Partnerinnen gewalttätig wurde. Für Blertë Berisha, Co-Geschäftsleiterin der Frauenhäuser Schweiz, ist der Fall ein klarer Fall eines Femizids: «Gerade Trennungssituationen sind ein hochgefährlicher Moment für die Frauen. Sie bedeuten für die gewaltausübenden Männer einen Kontrollverlust.»

Notrufnummer für häusliche Gewalt

Box aufklappen Box zuklappen

Seit dem 1. Mai ist in der Schweiz die Telefonnummer «142» als Notrufnummer für häusliche Gewalt in Betrieb. Hier können sich Opfer von psychischer oder physischer Gewalt 24 Stunden am Tag melden.

Dass es zum Mord kam, ist für Berisha ein Versagen der Behörden, vor allem auch, da der Mann der Polizei offenbar schon bekannt war.

Berichterstattung teils sehr reisserisch

Der Fall sorgte über die Schweiz hinaus für Schlagzeilen. Gewisse Medien berichteten sehr detailliert über die Art und Weise, wie der Mann seine Frau umgebracht hatte. Berisha reichte deswegen beim Presserat eine Beschwerde ein. «Es ist gut, wenn Medien über Femizide berichten. In diesem Fall war die Berichterstattung aber teilweise zu reisserisch, und es wurden viele Details preisgegeben, die dazu führen können, dass Angehörige nicht richtig geschützt werden können.»

Die Medienberichterstattung spielte auch vor Gericht eine Rolle. Der Verteidiger des mutmasslichen Täters rügte die Medien. Es habe eine Vorverurteilung seines Mandanten stattgefunden, für viele sei schon klar, dass er der «Missen-Killer» sei.

Der Mann sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft. Das Urteil wird am 13. Mai verkündet.

Regionaljournal Baselland/Basel-Stadt, 4.5.2026, 17:30 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel