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Budget-Zoff in Freiburg Warum Freiburg 2026 ohne Budget startet – und was das bedeutet

Der Kanton Freiburg startet 2026 ohne Budget – nur «unerlässliche» Ausgaben sind erlaubt. Das hat Folgen.

Wieso hat der Kanton Freiburg kein Budget 2026? Die Freiburger Kantonsregierung hat dieses Jahr ein Paket mit Sparmassnahmen vorgestellt, um 400 Millionen Franken einzusparen. Einen grossen Teil davon sollte das Staatspersonal tragen. Deshalb haben linke Parteien und Gewerkschaften das Referendum lanciert. Nun läuft die Unterschriftensammlung. Die Sparmassnahmen sind darum auf Eis gelegt, bis das Volk darüber abgestimmt hat. Da im Budget 2026 schon die ersten dieser Sparmassnahmen umgesetzt werden sollten, ist dieses Budget hinfällig. «Für den Kanton Freiburg ist das eine ganz neue Situation, aber wir sind bereit», sagt Finanzdirektor Jean-Pierre Siggen (Mitte).

Heisst das, Freiburg ist ab dem 1. Januar in einem «Shutdown»? Gewissermassen ja. Allerdings hat diese Situation wenig mit einem Shutdown zu tun, wie man ihn etwa in den USA dieses Jahr gesehen hat. Dort standen grosse Teile der Verwaltung während Wochen still und Angestellte erhielten keine Löhne. So weit kommt es in Freiburg nicht, die öffentliche Verwaltung funktioniert – allerdings schreibt das Gesetz vor, dass in einem solchen Fall nur noch die «unerlässlichen» Ausgaben getätigt werden dürfen.

Welche Ausgaben kann der Kanton Freiburg jetzt noch machen? Als unerlässliche Ausgaben gelten alle Lohnkosten. Auch bei Kündigungen oder Pensionierungen will der Kanton Stellen, die es bereits gibt, wieder ersetzen. Auch Baukredite, die das Kantonsparlament bereits verabschiedet hat, werden nicht infrage gestellt. Und Subventionen, zu denen der Kanton gesetzlich verpflichtet ist (etwa Prämienvergünstigungen), sind auch 2026 garantiert. Und Subventionen, die für bestimmte Organisationen überlebenswichtig sind (zum Beispiel Kulturbetriebe), werden ebenfalls weiterbezahlt.

Freiburg Blick auf Altstadt.
Legende: Der Kanton Freiburg startet 2026 ohne Budget – nur «unerlässliche» Ausgaben sind erlaubt. Keystone/Anthony Anex

Welche Ausgaben sind nicht mehr möglich? Grundsätzlich dürfen auch die «unerlässlichen» Ausgaben 2026 nicht höher sein als die Ausgaben, die im Budget für das laufende Jahr 2025 vorgesehen waren. Das heisst zum Beispiel, dass der Kanton im nächsten Jahr keine Beförderungen aussprechen kann – weil diese mit höheren Löhnen verbunden wären. Ausserdem kann der Kanton keine neuen Bau- oder Investitionsprojekte angehen, solange diese nicht in einem Budget vorgesehen sind.

Wie geht es nun weiter? Die Unterschriftensammlung gegen die geplanten Sparmassnahmen läuft noch bis Mitte Januar. Wenn die nötigen 6000 Unterschriften zusammenkommen – und davon kann man ausgehen –, gibt es am 26. April eine Volksabstimmung darüber.

Was passiert bei einem Ja zu den Sparmassnahmen? In diesem Fall könnte die Freiburger Kantonsregierung ihre Sparmassnahmen wie geplant umsetzen – zum Teil auch rückwirkend ab dem 1. Januar. Der Grosse Rat könnte das Budget 2026, wie es ursprünglich geplant war, noch vor den Sommerferien gutheissen.

Und was passiert bei einem Nein? Für diesen Fall ist die Kantonsverwaltung bereits daran, ein alternatives Budget 2026 ohne die geplanten Sparmassnahmen vorzubereiten, welches der Grosse Rat dann vor den Sommerferien beraten müsste. Dieses muss aber auch ausgeglichen sein, so schreibt es die Kantonsverfassung vor. Laut Regierung wäre dies dann nur mit einer Steuererhöhung oder mit erheblichen Leistungseinbussen möglich.

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 16.12.2025, 17.30 Uhr;liea

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