- Ein Ehepaar wurde vom Bezirksgericht Zürich unter anderem wegen Menschenhandels verurteilt, weil es ein Kindermädchen aus Serbien ausgebeutet hat.
- Das Obergericht Zürich sprach sie hingegen vom Vorwurf des Menschenhandels frei. Die Oberstaatsanwaltschaft Zürich erhob dagegen Beschwerde beim Bundesgericht.
- Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich nun gut.
Ein Ehepaar mit Wurzeln im Balkan hat eine Frau aus ihrem Heimatland illegal in die Schweiz geholt und als Haushaltshilfe und Kindermädchen beschäftigt. Die Frau hatte keine freien Tage, musste auf einer Matratze im Kinderzimmer schlafen und bekam einen Hungerlohn von wenigen Hundert Franken.
Das Bezirksgericht Zürich verurteilte das Ehepaar unter anderem wegen Menschenhandels. Das Obergericht des Kantons Zürich hingegen sprach sie in diesem Punkt frei. Die Begründung: Die Frau hätte jederzeit in ihr Heimatland zurückkehren können.
Das sieht das Bundesgericht anders: Das Ehepaar habe das Opfer über die Arbeitsbedingungen, den Lohn und die Unterkunft getäuscht. Das Kindermädchen sei vom Ehepaar wirtschaftlich abhängig und illegal in der Schweiz gewesen, ohne soziale Kontakte und ohne Sprachkenntnisse.
Das Ehepaar habe sie gezielt ausbeuten wollen – ihr Verhalten erfülle den Tatbestand des Menschenhandels.
Das Zürcher Obergericht muss die Strafe nun neu festsetzen.