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Bundesgericht Geldstrafen für «Kill Erdogan»-Transparent an Demo bestätigt

  • Die vom Berner Obergericht verhängten Geldstrafen gegen vier Personen wegen des Mitführens eines Transparents mit der Aufschrift «Kill Erdogan» sind rechtskräftig.
  • Das Bundesgericht hat die Beschwerden der Betroffenen abgewiesen.
  • Sie wurden wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen verurteilt und müssen bis zu 3600 Franken Geldstrafe bezahlen..

Die Beschwerdeführer machten vor Bundesgericht geltend, der Tatbestand der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen sei in verschiedener Hinsicht nicht erfüllt. Das sieht das Bundesgericht anders, wie aus einem Urteil hervorgeht.

Gemäss dem höchsten Schweizer Gericht hat das Berner Obergericht den Straftatbestand der öffentlichen Aufforderungen zu Verbrechen rechtlich korrekt angewendet. Auf dem umstrittenen Transparent war das Konterfei des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan abgebildet. Auf dessen rechte Schläfe war eine Faustfeuerwaffe gerichtet und das Ganze mit dem Schriftzug «Kill Erdogan with his own weapons!» versehen.

Die gewählte Abbildung und der Text dazu können laut Gericht bei objektiver Betrachtung nicht anders als eine eindeutige und eindringliche Aufforderung zur Tötung des türkischen Präsidenten verstanden werden. Es liege darüber hinaus auch dann eine öffentliche Aufforderung zu einer Straftat vor, wenn diese Straftat im Ausland verübt werden müsse.

Mehr als nur heftige Kritik

Die Schuldsprüche seien mit der Meinungsäusserungs- und der Versammlungsfreiheit vereinbar. In einer Demokratie sei es zwar von zentraler Bedeutung, dass auch Standpunkte vertreten werden dürfen, die der Mehrheit missfallen oder die für viele schockierend seien. Auch heftige Kritik an Politikern müsse zulässig sein. Das Obergericht habe aber zutreffend festgehalten, dass das Transparent über eine provozierende Äusserung oder heftige Kritik hinausgehe.

Nicht zu beanstanden ist laut Gericht weiter, dass der Inhalt des Transparents den vier Beschwerdeführern zugerechnet werde. Sie seien nicht bloss als arglose Kundgebungsteilnehmer zufällig beim Transparent gestanden. Vielmehr hätten sie damit gezielt an der Kundgebung teilgenommen.

Sie hätten sich mehrfach direkt vor dem Plakat aufgehalten, seien zum Teil auf dem Handwagen mitgefahren, hätten diesen gezogen oder die darauf installierte Audioanlage bedient. Das Berner Obergericht habe durchaus davon ausgehen dürfen, dass die Betroffenen um den Inhalt des Transparents gewusst hätten und mit dem Willen handelten, dessen Botschaft zu verbreiten.

Zweiter unbewilligter Umzug

Am 25. März 2017 fand in Bern eine bewilligte Kundgebung mit dem Titel «Für Frieden, Freiheit und Menschenrechte in der Türkei» statt. Am selben Tag setzte sich ein unbewilligter Kundgebungsumzug unter dem Titel «Gegen die Diktatur Erdogans» in Bewegung.

Auf einem Handwagen wurde das umstrittene Transparent mitgeführt. Mehrere Personen wurden in diesem Zusammenhang 2020 mittels Strafbefehl wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit verurteilt. Das Regionalgericht Bern-Mittelland sprach 2022 vier Personen frei. Das Obergericht verurteilte sie 2024 schliesslich wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen zu unbedingten Geldstrafen oder zu bedingten Geldstrafen mit einer Busse.

(Urteil 6B_924/2023 und weitere vom 26.8.2025)

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 4.11.2025, 12 Uhr ; 

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