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Bundesgerichtsurteil Kanton Wallis darf Einweg-E-Zigaretten verbieten

  • Das Bundesgericht hat die Beschwerden gegen das Walliser Verkaufsverbot von Einweg-E-Zigaretten abgewiesen und das Verbot bestätigt.
  • Der Kanton Wallis ergänzte am 1. Mai 2025 das Gesundheitsgesetz um eine Bestimmung, wonach der Verkauf von Einweg-E-Zigaretten verboten ist.
  • Dagegen erhoben unter anderem die Vereinigung des Schweizerischen Tabakwarenhandels, Philip Morris Switzerland, und betroffene Händlerinnen Beschwerde beim Bundesgericht.

Das kantonale Verbot sei mit dem Bundesrecht vereinbar und stelle keinen unverhältnismässigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit dar, begründet das Bundesgericht in der Medienmitteilung. Das Umweltschutzgesetz (USG) räumt dem Bundesrat die Kompetenz ein, das Inverkehrbringen von einmalig verwendbaren Produkten zu verbieten.

«In Bezug auf elektronische Einwegzigaretten hat er diese Kompetenz bis heute allerdings nicht umgesetzt. Den Kantonen ist es deshalb gegenwärtig gestattet, selber entsprechende Verbote zu erlassen», heisst es weiter im Urteil.

SRF 4 News, 15.7.2026, 12 Uhr ; 

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