Zum Inhalt springen

Header

Zur Übersicht von Play SRF Audio-Übersicht

Bundesstrafgericht Zwei Männer aus Genf wegen IS-Unterstützung verurteilt

  • Das Bundesstrafgericht hat zwei in Genf wohnhafte Männer wegen Unterstützung des Islamischen Staates zu Freiheitsstrafen von 30 und 53 Monaten verurteilt.
  • Vom Vorwurf der Beteiligung an der mutmasslich terroristischen Gruppe «Brüder von Viti» hat das Gericht sie freigesprochen.

Beim ersten Angeklagten ist die Hälfte der 30-monatigen Freiheitsstrafe unbedingt ausgesprochen worden. Die Strafkammer hat den 37-Jährigen zudem zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt. Nach dem Vollzug der Strafe muss der kosovarische Staatsangehörige die Schweiz für fünf Jahre verlassen.

Polizeiwagen vor Gebäude mit Schweizer Flagge.
Legende: Das Bundesstrafgericht in Bellinzona spricht Urteile gegen zwei in Genf wohnhafte Männer, die den islamischen Staat unterstützt haben sollen. Keystone / FRANCESCA AGOSTA

Der Mitangeklagte ist zu einer Freiheitsstrafe von 53 Monaten verurteilt worden und zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 30 Franken. Der 34-jährige Mann ist schweizerischer und nordmazedonischer Staatsangehöriger. Die 1181 Tage, die der Doppelbürger vor dem Urteil in Haft verbracht hat, werden seiner Strafe angerechnet.

Mitangeklagter erhält Genugtuung

Weil die Sicherheits- und Untersuchungshaft die Freiheitsstrafe beim Kosovaren um 149 Tage übersteigt, erhält er vom Bund eine Genugtuung von 13'410 Franken.

In ihrem Urteil kommt die Strafkammer zum Schluss, dass die beiden Männer sich der Unterstützung einer terroristischen Organisation, in diesem Fall des Islamischen Staates, schuldig gemacht hätten. Der 34-Jährige wurde ausserdem der Unterstützung der Gruppe «Jabhat al-Nusra» für schuldig befunden.

Betrug und Geldwäscherei

Die beiden Männer wurden zudem wegen versuchter Bestechung eines kosovarischen Richters und Begünstigung im Rahmen eines kosovarischen Verfahrens verurteilt. Das Gericht befand sie ausserdem mehrerer weiterer Vermögensdelikte für schuldig, darunter Betrug, Geldwäscherei und Urkundenfälschung.

Die Richter in Bellinzona haben hingegen beim Anklagepunkt der Beteiligung an einer terroristischen Organisation auf Freispruch entschieden. Die Bundesanwaltschaft warf den Angeklagten vor, Anführer beziehungsweise Mitglieder der «Brüder von Genf» zu sein, dem Schweizer Ableger der kosovarischen Organisation «Brüder von Viti».

Trotz finanzieller Unterstützung kein Beweis für Gewalttaten

Die «Brüder von Viti» sollen das Ziel gehabt haben, eine Region im Osten des Landes zu destabilisieren, um dort ein Kalifat zu errichten und die Scharia einzuführen. Auch wenn die beiden Männer die Organisation finanziell unterstützt haben, steht laut Gericht nicht fest, dass das Hauptziel dieser kosovarischen Organisation darin bestand, Gewalttaten oder Terrorakte zu begehen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann bei der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts angefochten werden.

SRF 4 News, 24.11.2025, 17:00 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel