Ein US-amerikanischer Pro-Palästina-Aktivist wollte im Januar 2025 in Zürich an zwei Podiumsdiskussionen als Redner auftreten. Doch dazu kam es nicht: Zwar stufte das Bundesamt für Polizei Fedpol den Mann zunächst als ungefährlich ein. Nach einer Intervention der Zürcher Kantonspolizei auf höchster Ebene verfügte die damalige Fedpol-Direktorin Nicoletta della Valle jedoch ein Einreiseverbot. Der Mann wurde festgenommen und aus der Schweiz ausgewiesen. Jetzt hagelt es Kritik – auch vom Bundesverwaltungsgericht.
Er vertraue auf die Schweizer Justiz, schreibt der Pro-Palästina-Aktivist auf einer Fundraising-Plattform. Dort sammelt er Geld, um sich vor Schweizer Gerichten gegen seine Festnahme und Ausweisung zu wehren. Über 70'000 Dollar sind bis heute zusammengekommen.
Festnahme laut Gericht illegal
Seine Strategie scheint aufzugehen: Das Zürcher Verwaltungsgericht erklärte seine Festnahme für rechtswidrig. Und auch das Bundesverwaltungsgericht gibt ihm in einem heute publizierten – definitiven – Entscheid Recht und hebt das Einreiseverbot auf.
Besonders brisant: Das Gericht kritisiert explizit die nicht nachvollziehbare Kehrtwende des Fedpol. Aus den Akten sei nicht ersichtlich, warum das Fedpol plötzlich seine Meinung geändert habe. Nur eine nachträgliche interne Aktennotiz verweise auf antisemitische Posts des Mannes auf der Internetplattform X. Welche Posts problematisch seien und inwiefern diese Hassrede zu extremistischer Gewalt oder Terror führen könnte, sage das Fedpol nirgends.
Moralische Genugtuung für den Aktivisten
Wegen der mangelhaften Begründung und der unvollständigen Dokumentation hebt das Gericht das Einreiseverbot nun auf. Das Fedpol muss das Einreiseverbot neu beurteilen. Konkret ändert sich damit nichts, die Podiumsdiskussionen sind längst vorbei – für den Aktivisten bedeutet der Entscheid aber eine moralische Genugtuung. Und für die Polizeibehörden ein erneutes Warnsignal.
Der Entscheid fügt sich nämlich ein in eine Reihe ähnlicher Urteile im In- und Ausland: Auch das Einreiseverbot gegen den österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner wurde durch Gerichte gekippt. Die Justiz wirkt damit als Korrektiv, wenn Polizeibehörden Aktivisten vorschnell an der Einreise hindern wollen. Die Vorgabe der Gerichte ist klar: Es braucht eine konkrete Gefahr – und ein sauberes Verfahren.
Politik kritisiert Fedpol
Auch die Schweizer Politik kritisiert das Vorgehen der Polizeibehörden. Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats hält eine politisch motivierte Einflussnahme bei beiden umstrittenen Einreiseverboten für möglich.
Und der Bundesrat schrieb am 2. März: Eine Kehrtwende dürfe es nur geben, wenn neue Tatsachen vorlägen. Dass ein Kommandant einer Kantonspolizei bei der Chefin des Fedpol interveniere – und damit auch noch Erfolg habe –, sei zuvor noch nie vorgekommen!
Nach den aktuellen Gerichtsentscheiden scheint klar: Es soll auch nie mehr vorkommen.
Bundesverwaltungsgericht F-1190/2025 und F-1897/2025