- Bundesrat Beat Jans stellte die neue Strategie der Schweiz zur Bekämpfung organisierter Kriminalität (OK) vor.
- Die Strategie soll der wachsenden Bedrohung durch kriminelle Netzwerke behördenübergreifend begegnen.
- Auf Bundesebene sollen verschiedene rechtliche Anpassungen in ein Gesetzespaket zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität fliessen.
Mit der Strategie wollen Bund, Kantone und Gemeinden die OK behördenübergreifend bekämpfen und den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Schaden eindämmen. «Desinformation, Cyberangriffe auf kritische Infrastruktur, Terrorismus und Gewaltextremismus gefährden das Wohl der Bevölkerung» begründet Bundesrat Beat Jans die neue Strategie.
Die Strategie umfasst drei strategische Ziele.
Organisierte Kriminalität erkennen
Massnahmen zur Sensibilisierung und Schulung sollen demnach dazu beitragen, dass Behörden, Wirtschaft und Gesellschaft die Risiken der OK in der Schweiz besser erkennen. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) führe bereits jetzt Sensibilisierungen bei potenziell betroffenen Behörden durch und werde diese weiter ausbauen. Mit rechtlichen Anpassungen sollen zivile Behörden und Organisationen verdächtige Beobachtungen einfacher der Strafverfolgung melden können. «Da geht es zum Beispiel um Indizien-Kataloge für Bundesangestellte und neue Anlaufstellen», sagt Eva Wildi-Cortés, Direktorin des Bundesamts für Polizei.
Organisierte Kriminalität verhindern
Mit der Strategie sollen Bund, Kantone und Gemeinden ihre Zusammenarbeit intensivieren. Unter anderem sollen gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, damit betroffene Akteure Informationen besser austauschen und kooperieren können.
Organisierte Kriminalität bekämpfen
Die Strategie sieht vor, den nationalen und internationalen Informationsaustausch zu stärken, beispielsweise durch gemeinsame Ermittlungsteams. Die Geldwäschereibekämpfung spiele hier eine zentrale Rolle, sagt Bundesrat Jans: «Organisierte Kriminalität missbraucht unseren Finanzplatz, um illegales Geld zu waschen.»
Es sollen rechtliche Anpassungen erarbeitet werden, um den Nachweis und die Verfolgung von Geldwäscherei sowie das Einfrieren und Einziehen verdächtiger Vermögenswerte zu vereinfachen. «Wir können heute längst nicht allen Geldwäschereihinweisen nachgehen, weil die Mittel fehlen. Hier wollen wir die nötigen Ressourcen schaffen», so Beat Jans. Auch im Bereich der Strafverfolgung seien Gesetzesanpassungen geplant, um strafrechtlich relevantes Verhalten der organisierten Kriminalität einfacher und rascher sanktionieren zu können.
200 neue Stellen bei der Bundeskriminalpolizei
Die Umsetzung der Strategie erfolgt über einen Nationalen Aktionsplan (NAP), der bis Ende 2026 erarbeitet wird. Massnahmen, die Gesetzesänderungen erfordern, werden in einem Gesetzespaket gebündelt und voraussichtlich Ende 2027 als Vernehmlassungsvorlage vorliegen. Nicht-gesetzliche Massnahmen, wie zum Beispiel die Schulung von Mitarbeitenden, werden ab 2026 umgesetzt.
Bund, Kantone und Gemeinden sollen die für die Umsetzung der Strategie erforderlichen Ressourcen gemeinsam bereitstellen. So prüft das EJPD bis Ende 2026 alternative Finanzierungsmodelle für die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) und erarbeitet einen Plan für die Aufstockung der Ressourcen bei der Bundeskriminalpolizei (BKP). Diese werden über den ordentlichen Budgetprozess eingebracht. Das Parlament hat zudem den Bundesrat beauftragt, in den nächsten zehn Jahren bis zu 200 neue Stellen bei der BKP zu schaffen.