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Kesb in der Kritik
Aus 10 vor 10 vom 05.01.2015.
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Schweiz Die Kesb – Schutzbehörden unter Beschuss

Der zuständigen Kindes-und Erwachsenenschutzbehörde Kesb wird im Fall der zweifachen Kindstötung in Flaach (ZH) schweres Versagen vorgeworfen. Bereits seit ihrer Entstehung vor zwei Jahren steht die Fachstelle unter Beschuss. SRF beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was ist die Kesb?

Mit der Revision des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts wurde eine neue Behörde geschaffen: Seit Januar 2013 kümmern sich die regionalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) um Vormundschaften, Patientenverfügungen oder Vermögensverwaltungen von urteilsunfähigen Personen. Zuvor waren die Wohngemeinden dafür zuständig.

Mit der Schaffung der Kesb wurden die bisherigen Laienbehörden durch professionelle, interdisziplinäre Fachbehörden ersetzt. Entscheidend vorangetrieben hat dies der damalige Justizminister, SVP-Doyen Christoph Blocher. Prägend für die Revision des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts war auch der Fall Bonstetten, bei dem ein Vater 2010 seinen fünfjährigen Sohn in einem Hotelzimmer tötete.

Wann wird die Kesb aktiv?

Die Kesb sind vor allem für Lehrpersonen eine wichtige Anlaufstelle. Nach dem Zivilgesetzbuch sind sie sogar verpflichtet, die Kesb einzuschalten, wenn ihnen ein Kind gefährdet erscheint. Die gleiche Meldepflicht gilt auch für Gemeindevertreter. Privatpersonen unterliegen keiner Meldepflicht. Sie können sich aber jederzeit bei den Schutzbehörden melden, wenn etwa der Verdacht auf Vernachlässigung der Nachbarskinder besteht oder wenn ein Angehöriger wegen einer Demenzerkrankung nicht mehr urteilsfähig ist.

Sobald eine Gefährdungsmeldung die Kesb erreicht, wird der Sachverhalt durch Fachpersonen abgeklärt. Das können Ärzte, Psychologen oder Pädagogen sein. Dabei arbeitet die Kesb sowohl mit öffentlichen als auch privaten Sozialeinrichtungen und Beratungsstellen zusammen. Bevor ein abschliessendes Urteil gefällt wird, haben die Betroffenen ein Anspruch auf rechtliches Gehör. Sie haben auch das Anrecht, Einblick in ihre Akten zu nehmen.

Wer kritisiert die Kesb – und warum?

Die zweifache Kindstötung in Flaach (ZH) schockiert Bevölkerung und Behörden – und sorgt für massive Anschuldigungen an die örtliche Kesb. Diese hatte der mutmasslichen Täterin – die Mutter der Kinder – das Sorgerecht entzogen und die Kinder in einem Heim platziert.

Schlagzeilen machte im Sommer der Fall der Zürcher Gemeinde Hagenbuch: Kosten von 600‘000 Franken für die von der zuständigen Kesb verfügte Betreuung einer siebenköpfigen Flüchtlingsfamilie brachte die Gemeinde in finanzielle Schwierigkeiten. Auch Bündner, Baselbieter und Innerschweizer Gemeinden klagen über steigende Kosten.

Der Start der Behörde vor zwei Jahren verlief vielerorts harzig und sorgt auch heute noch für Unmut. In Obwalden gaben bereits zwei Kesb-Chefs die Leitung wegen der hohen Arbeitsbelastung ab. Die Zuger Regierung sah sich gezwungen, mit einen Massnahmenpaket auf Missstände bei der Behörde zu reagieren. Im Kanton Solothurn türmten sich auch 20 Monate nach der Einsetzung der Kesb noch die Pendenzenberge.

Und was tut die Politik?

Die SVP will mit mehreren Vorstössen den Gemeinden wieder mehr Entscheidungsgewalt verschaffen. Nationalrat Pirmin Schwander (SVP) verlangt ein Einspracherecht der Gemeinden bei Entscheiden der Schutzbehörden. Dieses ist im Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz nicht vorgesehen. Der Zürcher SVP-Nationalrat Alfred Heer fordert in einer Motion ebenfalls mehr Entscheidungskompetenzen für die Gemeinden.

Albert Vitali (FDP) spricht sich aber wegen der Umsetzungsschwierigkeiten für die Erstellung einer Best-Practice-Richtlinie aus. Eine Evaluation der bisherigen Arbeit der Schutzbehörden – jedoch mit entgegengesetzter Stossrichtung – fordern Daniela Schneeberger, ebenfalls FDP, und Yvonne Feri (SP). Denn nationale Fallzahlen und Kosten liegen bislang nur bis 2012 vor – und werden für 2013 gar nicht publiziert.

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Der Bundesrat will nun in einer ersten Evaluation prüfen, wie sich Kosten und Zahl der Massnahmen seit dem Inkrafttreten des neuen Rechts entwickelt haben. Zuvor hatte er sich noch gegen eine Auswertung zum jetzigen Zeitpunkt gewehrt. Die Begründung: Die Umsetzung einer Gesetzesrevision mit der Neuschaffung neuer Behörden brauche mindestens drei Jahre Zeit, um eine aussagekräftige Evaluation zu erlauben. Unter dem massiven Druck scheinen nun auch zwei zu reichen.

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