- In der Schweiz kann die elektronische Identitätskarte – die E-ID – voraussichtlich ab dem 1. Dezember eingesetzt werden.
- Das hat der Bundesrat bekannt gegeben.
- Bis zur Einführung will der Bund noch Anpassungen an der E-ID vornehmen.
- Ursprünglich war die Einführung für diesen Sommer geplant gewesen.
Wie der Bundesrat bekanntgab, will das Bundesamt für Justiz (BJ) damit die Akzeptanz der E-ID stärken. Der Einführung der E-ID stimmte das Schweizer Volk im September 2025 an der Urne nur ganz knapp zu.
Datenschutz steht im Vordergrund
Konkret soll es nach Einführung der E-ID nur für gesetzlich berechtigte Anbieterinnen möglich sein, die AHV-Nummer der Nutzenden abzufragen. Unautorisierte Anfragen würden von der «Swiyu»-App automatisch blockiert, heisst es in der Bundesratsmitteilung. «Swiyu» ist der Name der Applikation, mit welcher die E-ID bestellt werden kann.
Auch sollen E-ID-Anbieterinnen verpflichtet werden, ihre Datenabfragen und deren Zweck vorgängig in einem öffentlich zugänglichen Register des Bundes zu hinterlegen. Fehlt die Registrierung oder verlangt die Anbieterin zu viele Informationen der Nutzenden, erhalten diese via «Swiyu» eine Warnung und können beim BJ eine entsprechende Missbrauchsmeldung machen.
Das BJ soll eine fehlbare Anbieterin als letzte Massnahme vom E-ID-System und der Vertrauensinfrastruktur ausschliessen können.
Unmittelbar nach dem Urnenentscheid habe Bundesrat Beat Jans das BJ beauftragt, die Hauptkritik der Gegnerinnen und Gegner der E-ID bis zur Einführung der E-ID soweit möglich umzusetzen, steht in der Mitteilung des Bundesrats weiter. An seiner jüngsten Sitzung ist der Bundesrat über die geplanten Anpassungen informiert worden.