- Die Meldepflicht für Cyberangriffe gilt seit 6 Monaten. Das Bundesamt für Cybersicherheit (Bacs) zieht eine erste Bilanz.
- Seit Anfang April habe es 164 Meldungen zu Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen gegeben – das entspricht rund 1 Angriff pro Tag.
- Am meisten Meldungen gab es aus der Finanzbranche.
- Wenn Betreiberinnen von kritischen Infrastrukturen Cyberangriffe künftig nicht melden, müssen sie wegen Verstosses gegen diese Pflicht mit einer Busse von bis zu 100'000 Franken rechnen.
Nach den ersten sechs Monaten Meldepflicht für Cyberattacken auf kritische Infrastrukturen zieht das Bacs eine positive Bilanz. In dieser Zeit wurden ihm 164 Angriffe gemeldet. Als nächster Schritt treten die Sanktionen bei nicht ordnungsgemässer Meldung in Kraft. Dann zahlt man für Verstösse heftige Bussen.
Finanzwesen ist besonders im Visier:
Der Meldepflicht Im ersten Halbjahr kamen die kritischen Infrastrukturen fristgerecht nach, die Meldungen erfolgten innert 24 Stunden, wie das Bacs am Montag bilanzierte. Dabei nutzten sie den Cyber Security Hub, was die Bearbeitung der Vorfälle durch das Bacs erleichtert. Im Weiteren lobte das Bacs das bereits bestehende Vertrauensverhältnis zu den Betreibern.
Von den 164 gemeldeten Angriffen war der grösste Teil sogenannte DDos-Angriffe mit über 18 Prozent. Dabei versuchen Hacker jeweils mit einer Flut von Anfragen, ein System lahmzulegen. Darauf folgten Hacking, Ransomware, Credential Theft, also Diebstahl von Login-Angaben, Datenlecks und Malware. In mehreren Fällen gab es kombinierte Angriffe.
Hauptbetroffen war das Finanzwesen mit fast 20 Prozent, gefolgt von der IT-Branche mit 8.7 Prozent und von dem Energiesektor mit 7.6 Prozent. Weitere Meldungen stammen von den Behörden, dem Gesundheitssektor, der Telekommunikation und vereinzelt von der Post, dem Transportsektor, den Medien, der Nahrungsmittelversorgung und der Technologiebranche.
Versäumte Meldepflicht wird künftig gebüsst
Am 1. Oktober treten die Sanktionen für Verstösse gegen die Meldepflicht in Kraft. Dabei kann es zu Bussen von bis zu 100'000 Franken geben. Das Bacs muss bei Hinweisen auf Verstösse zuerst die Betreiber kontaktieren. Erst wenn auf diese Kontaktaufnahme und auf die anschliessende Verfügung durch die Betroffenen nicht reagiert wird, kann das Bundesamt Strafanzeige erstatten.