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Schweiz Dschihad-Reise geplant? Bundesanwaltschaft klagt Schweizer an

Erstmals wird in der Schweiz ein mutmasslicher Dschihadist, der vor seiner Abreise nach Istanbul verhaftet werden konnte, vor Gericht gebracht: Die Bundesanwaltschaft hat am Bundesstrafgericht in Bellinzona Klage gegen den 25-jährigen Winterthurer eingereicht.

Die Bundesanwaltschaft wirft einem 25-jährigen Schweizer aus dem Grossraum Zürich vor, er habe beabsichtigt, «sich einer kriminellen Organisation anzuschliessen». Dabei handle es sich um den sogenannten Islamischen Staat (IS).

Am Donnerstag klagte die Bundesanwaltschaft den Mann deshalb beim Bundesstrafgericht in Bellinzona an, wie jetzt bekannt wurde. Damit kommt in der Schweiz zum ersten Mal ein mutmasslicher Dschihad-Reisender vor Gericht, der schon vor seiner Ausreise in ein Kampfgebiet verhaftet werden konnte.

Nach zwei Wochen U-Haft entlassen

Der Mann war am 7. April 2015 am Flughafen Zürich festgenommen worden, als er die Schweiz verlassen wollte. Er hatte offenbar vor, via Istanbul in das syrisch-irakische Kriegsgebiet zu reisen. Die Bundesanwaltschaft beschuldigt ihn mehrerer mutmasslicher Verstösse gegen das sogenannte IS-Gesetz und der Unterstützung einer kriminellen Organisation. Zudem werden ihm mehrere Verstösse gegen das Verbot von Gewaltdarstellungen vorgeworfen.

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Die Bundesanwaltschaft will mit der Anklage Härte demonstrieren
aus Info 3 vom 19.02.2016.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 1 Sekunde.

Nach zwei Wochen wurde er aus der Untersuchungshaft entlassen. Es bestünden keine Haftgründe mehr, teilte die Bundesanwaltschaft damals mit. Der Haftrichter erliess eine Ausweis- und Reisesperre für den Winterthurer, es wurden ihm also Pass und ID eingezogen sowie eine Meldepflicht bei der Polizei erlassen.

Ein Testfall für das neue Gesetz

«Diese Anklage ist ein weiteres Element in der konsequenten Strafverfolgung aller Personen in der Schweiz, die sich am dschihadistisch motivierten Terrorismus zu beteiligen versuchen oder diesen mit Propagandamitteln unterstützen», schreibt die Bundesanwaltschaft.

Ihr Sprecher, André Marty, sagt: «Es ist klare Absicht der Schweizer Behörden, auch nicht durch das Ausreisenlassen aus der Schweiz zum internationalen Terror beizutragen.» Juristisch befinden sich die Ankläger aber auf neuem, unsicherem Terrain, denn es ist der erste solche Fall in der Schweiz.

Das Bundesstrafgericht wird nun prüfen, ob die Anklage den rechtlichen Bedingungen entspricht. Falls ja, muss das Gericht beurteilen, ob eine geplante Ausreise wirklich Grund für eine Verurteilung ist. Der Fall ist also ein Test für das Gesetz; die Bundesanwaltschaft ihrerseits sucht Rechtssicherheit.

Insgesamt 46 Terror-Strafverfahren

Zurzeit sind bei der Bundesanwaltschaft 46 Strafverfahren im Bereich des dschihadistisch motivierten Terrorismus hängig. Es handelt sich dabei primär um den Verdacht der propagandistischen Unterstützung terroristischer Organisationen.

Am Donnerstag war bekannt geworden, dass im Februar bislang keine weiteren Personen aus der Schweiz in den Dschihad gereist sind. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) korrigierte die Gesamtzahl der Dschihadreisenden sogar nach unten. Im Januar war der Dienst noch von 73 Fällen ausgegangen – neu sind es 72. Die Zahl bezieht sich auf Personen, die seit 2001 mutmasslich in den heiligen Krieg gezogen sind: 58 reisten nach Syrien und in den Irak, 14 nach Somalia, Afghanistan und Pakistan.

Mehrzahl der Verdächtigen mit Schweizer Pass

Aus dem Dschihad zurückgekehrt sind insgesamt zwölf Personen – neun dieser Fälle sind bestätigt, drei sind unbestätigt. Letzteren geht der NDB gemäss eigenen Angaben weiterhin nach.

Von den 72 Dschihadreisenden auf der Liste haben 28 einen Schweizer Pass; 16 von ihnen sind Doppelbürger. Weitere Details gibt der Nachrichtendienst nicht bekannt. Seit gut einem Jahr publiziert er regelmässig die Anzahl Personen, die aus dschihadistischen Motiven aus der Schweiz in Konfliktgebiete reisen.

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