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Schweiz Bundesanwaltschaft beisst bei Youtube auf Granit

Die Bundesanwaltschaft hat Youtube bislang erfolglos aufgefordert, umstrittene Filme des Islamischen Zentralrats Schweiz vom Netz zu nehmen. Es geht um zwei Videos über Dschihadisten in Syrien, die laut den Behörden Terror-Propaganda sein sollen.

Die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) hat es bislang nicht geschafft, dass zwei umstrittene Youtube-Filme des Islamischen Zentralrats (IZRS) von der Internet-Plattform Youtube entfernt werden. Die BA hatte die zum Google-Konzern gehörende Plattform im Rahmen eines Strafverfahrens vom Dezember 2015 zur Löschung der Filme aufgefordert.

Interview mit Dschihadisten-Führer

Die Behörden hatten damals ein Verfahren gegen das IZRS-Vorstandsmitglied Naim Cherni eröffnet. Die BA wirft dem Mann vor, seine Reise in umkämpfte syrische Gebiete in einem Video propagandistisch dargestellt zu haben.

Der Berner mit deutschem Pass war im Herbst nach Syrien gereist. Dabei entstanden ein Film und ein 38-minütiges Interview mit dem Dschihadistenführer Abdallah al-Muhaysini. Es handle sich nicht um einen Propaganda-, sondern um einen Dokumentarfilm, sagte Cherni nach der Eröffnung des Strafverfahrens.

Laut der BA distanziert sich Cherni allerdings nicht explizit von den Al-Kaida-Aktivitäten in Syrien. Insbesondere wird ihm vorgeworfen, das Führungsmitglied der dschihadistischen Dachorganisation Dschaisch al-Fatah («Armee der Eroberung») interviewt zu haben. Zu dieser gehört laut BA auch der syrische Al-Kaida-Ableger Al-Nusra-Front.

Bundesanwaltschaft zeigt sich «irritiert»

Der Film und das Interview sind nach wie vor auf Youtube einsehbar. Der Film ist neu mit einer Altersbeschränkung versehen; das Interview ist normal aufgeschaltet. Dies sorgt bei der BA für Kopfschütteln. Denn Terrorismus sei ein globales Problem und Propaganda ein integraler Bestandteil davon, sagt BA-Informationschef André Marty.

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BA arbeitet an einer Verbesserung der Zusammenarbeit mit Google & Co.
aus HeuteMorgen vom 19.01.2016.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 37 Sekunden.

«Es irritiert schon ein bisschen, wenn sich ein Provider nach Eröffnung eines Strafverfahrens rund um propagandistische Unterstützung einer Terrororganisation auf den Standpunkt stellt, es gebe keinen Handlungsbedarf», so Marty.

Die BA erwarte, dass Provider, egal ob Google oder andere, «ihren Beitrag für den Kampf gegen den gewaltbereiten Dschihadismus aktiv leistet». Klar brauche es eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und den Interessen der Strafverfolgungsbehörden. Aber nach der Einleitung eines Strafverfahrens in der Schweiz als einem Rechtsstaat sei die Verhältnismässigkeit kein Thema mehr.

Bei anderen Delikten wie Kinderpornografie klappe die Zusammenarbeit mit Google bestens – so müsse es künftig auch im Terrorbereich sein: «Wir sind in Kontakt mit Google Schweiz und haben unsere klaren Erwartungen angebracht», so Marty weiter.

Audio
Anwalt Steiger: «Wenn ein Gerichtsurteil vorliegt, reagiert Youtube»
aus SRF 4 News aktuell vom 19.01.2016.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 57 Sekunden.

Nur ein Gerichtsbeschluss hilft

Google Schweiz gibt sich wortkarg und verweist auf die Konzern-Richtlinien: Diese verbieten Terror-Propaganda, erlauben aber Filme, die der «Dokumentation» dienen. Löschanträge von Behörden behandelt Google zwar beschleunigt, inhaltlich aber genau gleich wie Meldungen von normalen Internet-Nutzern. Lediglich Gerichtsbeschlüsse hätten mehr Gewicht.

Youtube-Nutzer könnten ihnen unangemessen erscheinendes Material mit wenigen Klicks markieren. Das nennt sich im Jargon «Flagging». Die Mitarbeitenden würden daraufhin die gemeldeten Videos unverzüglich prüfen und gegebenenfalls löschen, heisst es von Youtube-Betreiber Google.

Der aktuelle Fall um den IZRS zeigt: Behörden und Google sind sich bei der Frage, wo die Grenze zwischen Meinungsäusserungs-Freiheit und Terror-Propaganda liegt, noch überhaupt nicht einig.

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