- Die Immunitätskommission des Nationalrats hat beschlossen, die Immunität für den Solothurner Nationalrat Simon Michel (FDP) nicht aufzuheben.
- Anfang November ist publik geworden, dass beim eidgenössischen Parlament ein Gesuch um Aufhebung der Immunität eingereicht worden ist.
- Grund dafür ist eine Strafanzeige wegen Ehrverletzungsdelikten.
- Gemäss Medienmitteilung der Immunitätskommission ging es um Äusserungen Michels auf Social Media.
Gegen den Solothurner FDP-Nationalrat Simon Michel ist Strafanzeige wegen Ehrverletzungsdelikten erstattet worden. Eingegangen ist diese Anzeige bei der Solothurner Staatsanwaltschaft. Damit sie ermitteln kann, hat sie um Aufhebung der Immunität von Michel ersucht.
Man kann aus diesem Gesuch schliessen, dass aus Sicht der Solothurner Staatsanwaltschaft zumindest ein begründeter Anfangsverdacht vorliegt, wonach sich Michel schuldig gemacht haben könnte.
Ein angeblicher «Troll» auf Social Media
Jetzt liegt der Entscheid der Immunitätskommission des Nationalrats vor: Diese schützt die Immunität von Simon Michel, der Entscheid fiel mit acht zu null Stimmen, bei einer Enthaltung.
Gemäss der Medienmitteilung der Kommission behauptete der Anzeigeerstatter, dass er von Simon Michel in Kommentaren zu Posts und Linkedin-Beiträgen zu den EU-Verträgen mehrfach als von einer international renommierten Kapitalanlagegesellschaft bezahlter «Troll» bezeichnet worden sei. Diese Kommentare hätten seinem öffentlichen Ansehen geschadet.
Nationalrat Simon Michel räumt ein, sich unglücklich und unangebracht geäussert zu haben.
Bei der Anhörung in der Kommission hat Michel gemäss Mitteilung der Kommission eingeräumt, sich «unglücklich und unangebracht» geäussert zu haben. «In den Augen von Simon Michel sind seine Äusserungen, die in einem für die demokratische Meinungsbildung wichtigen Austausch getätigt wurden, allerdings durch die Meinungsfreiheit geschützt.»
Die Kommission teilt diese Ansicht. Die Aussagen von Simon Michel stünden in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner politischen Arbeit, da sie im Rahmen der Diskussionen über die Bilateralen III gemacht wurden, heisst es in der Mitteilung.
In einer ersten Reaktion auf X zeigt sich Nationalrat Simon Michel erleichtert. Er sei froh, dass seine Immunität nicht aufgehoben werde. «Die freie politische Meinungsäusserung ist ein zentraler Bestandteil einer lebendigen Demokratie – gerade auch in kontroversen Debatten.»
«Ich bin froh»
Als Nächstes wird gemäss Mitteilung die zuständige Kommission des Ständerats das Gesuch der Solothurner Staatsanwaltschaft prüfen. Bei der Solothurner Staatsanwaltschaft heisst es auf Anfrage, man warte noch den diesen Entscheid ab, bevor man sich zur Angelegenheit äussere.
Schutz vor Strafverfolgung durch Immunität
Die Mitglieder der obersten Bundesbehörden und damit auch Mitglieder von National- und Ständerat sind durch Immunität grundsätzlich vor Strafverfolgung geschützt. Zweck dieser Privilegien ist der Erhalt der Funktionsfähigkeit der Bundesbehörden, wie einem Faktenblatt der Parlamentsdienste zu entnehmen ist.
Dass die Immunität eines Ratsmitglieds aufgehoben wird, kommt äusserst selten vor. Veranlassen muss das eine Strafverfolgungsbehörde mit einem Gesuch. Die Immunitätskommission des Nationalrats (IK-N) und die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) entscheiden nacheinander über das Gesuch.