Bei einem Acker reicht der Besitz nur soweit in die Tiefe, wie die Pflanzen wachsen. Im Bauland hingegen, bei einem Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage, kann der Besitz bis in eine Tiefe von 30 Meter reichen. Das Gesetz ist bewusst flexibel ausgestaltet. Ein gewollter Graubereich also.
Bei Erdsonden für Wärmepumpen aber, die 200, manchmal 400 Meter in die Tiefe gehen, wird dieser Graubereich zum Problem, sagt Rechtsanwalt Thomas Ender, der sich intensiv mit dieser Frage auseinandergesetzt hat: «Es ist nicht geklärt, ob das Recht eine Erdsonde abzuteufen, eines des Privateigentums ist. Oder ob der Eigentümer damit öffentlichen Grund nutzt.»
Öffentlichen Grund also, der dann in einer bestimmten Tiefe unter dem Privatbesitz wieder beginnt. Alleine in der Stadt Zürich, wo die unterirdische Güterbahn vorerst enden soll, gibt es unterdessen mehr als 4000 Erdwärmesonden für Heizungen. Sonden, die immer häufiger auch öffentlichen Projekten in die Quere kommen.
SBB kennt das Problem
Der Durchmesserlinie der SBB zum Beispiel, sagt der Geschäftsführer der Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmungen Mario Marti: «Dort wurden verschiedene Wärmepumpen tangiert, und die SBB – als Erstellerin des Tunnels – musste dann mit den Eigentümern individuelle Lösungen suchen.»
Die Ingenieure fordern deshalb vom Gesetzgeber klarere Regeln, damit im Untergrund nicht einfach derjenige im Vorteil ist, der als erster baut. «Wir stellen uns vor, dass es ähnlich wie oberirdisch geregelt wird: Es sollten Zonen definiert werden, wo was gebaut werden kann. Damit diese Konflikte nicht entstehen», sagt Marti.
Projektleiter will Tempo machen
Der Bund und die Kantone sind daran, diese Probleme an die Hand zu nehmen. Allerdings befürchten die Kantone, dass ihnen der Bund bei der unterirdischen Raumplanung zu viel dreinreden könnte. Es wird absehbar bei einem föderalistischen Flickenteppich bleiben.
Für das Projekt «Cargo sous terrain» dauere das alles viel zu lange, sagt der Präsident des Projektes, Peter Sutterlüti. Für die unterirdische Güterbahn brauche es eine schnelle, massgeschneiderte Lösung.
Aber die Wärmepumpen könne man umfahren, weil die Güter auf der U-Bahn in 50 Meter Tiefe ja nur mit etwa 30 Stundenkilometern unterwegs wären. «Damit muss der Tunnel auch nicht schnurgerade sein. Solchen Hindernissen kann man in der Höhe oder in der Breite ausweichen», beschreibt Sütterlüti quasi ein unterirdisches Slalomfahren um die Erdsonden.
Ein Projekt von übergeordnetem Interesse?
Und trotzdem braucht es für das Projekt ein spezielles Gesetz, das alle rechtlichen Fragen klärt. Das bestätigt der Vizedirektor des Bundesamtes für Verkehr, Pierre-André Meyrat: «Es stellt sich auch die Frage, ob Enteignungsrecht gewährt wird. Dazu wird sich auch das Parlament äussern müssen.» Denn das Projekt wäre von übergeordnetem Interesse, weil es Strassen und Schienen entlasten könnte.
Zuerst aber will der Bund mit einer Studie klären, ob das Kosten-Nutzen-Verhältnis des privaten Projektes vernünftig ist. Erst dann wird das Bundesamt für Verkehr zusammen mit den Promotoren ein massgeschneidertes Spezialgesetz ausarbeiten.
Und diese «Lex Cargo sous terrain» würde dann also schon in drei vier Jahren im Parlament zu reden geben. Lange bevor die Diskussion um die allgemeine Raumplanung in der Tiefe zu einem Resultat führt.