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Einsatz bei fremder Armee Schweizer Ukraine-Söldner zu bedingter Freiheitsstrafe verurteilt

  • Der Schaffhauser Avi M.* zog für die ukrainische Armee in den Krieg gegen Russland.
  • Das Militärgericht in Meilen ZH verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten, weil er Militärdienst für ein fremdes Land leistete.
  • Es ist der erste Prozess gegen einen Schweizer Ukraine-Söldner.

Avi M. ist Schweizer - und kämpfte als Scharfschütze bei der ukrainischen Armee. Deshalb machte die Schweizer Militärjustiz am Donnerstag dem 49-jährigen Schaffhauser den Prozess. Denn anders als in vielen anderen Ländern ist es Schweizern verboten, in fremden Armeen zu dienen.

Das Militärgericht hat ihn am Donnerstag zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wird bei einer Probezeit von vier Jahren bedingt ausgesprochen. Mit seinen Aussagen in der «Rundschau» von SRF habe der 49-Jährige selber gezeigt, dass er in fremden Diensten war, sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilseröffnung. Der Beitrag sei aus freien Stücken erfolgt. Auch gebe es weitere Indizien wie Instagram-Bilder, Medienberichte und eine Liste von Europol mit möglichen Söldnern.

Es ist vieles illegal, das richtig wäre.
Autor: Avi M. Ukraine-Söldner

Avi M. hatte unter im Rundschau-Beitrag 2023 offen über seine Einsätze in der Ukraine gesprochen. «Meine Grundmotivation war immer dieselbe: Ich will keine kleinen Kinder mehr in Plastiksäcke verpacken», sagt er im Januar 2023. «Und wenn es durch meine Arbeit nur eines weniger ist, hat es sich schon gelohnt.» Ihm sei bewusst, dass er in der Schweiz verhaftet würde. «Es ist vieles illegal, das richtig wäre», sagte der 49-Jährige damals.

Avi M. lebt derzeit in Israel, er besitzt beide Staatsbürgerschaften. Er ist nicht vor Gericht erschienen. Sein Einsatz in der Ukraine wurde im Gericht kontrovers diskutiert: «Er kann nicht selber entscheiden, einen solchen Dienst zu leisten», sagte der Auditor in seinem Plädoyer. In der Schweiz würden diese Handlungen bestraft, auch wenn sie aus humanitären Gründen erfolgen.

Die Berichte und seine Aussagen zeigten, dass der 49-Jährige an der Front war. Aufgrund der Vorstrafen und um ihn von weiteren Einsätzen abzuhalten, forderte der Auditor eine unbedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten.

Fehlende Beweise für Kampfhandlungen

Die Verteidigerin sprach sich hingegen für einen Freispruch aus. «Es gibt keine Beweise dafür, dass er an Kampfhandlungen beteiligt oder an der Front war», sagte sie. Die Anklage beruhe nur auf Medienberichten, objektive Beweise fehlten. Seine Aussagen seien zweifelhaft. «Selbst die Mutter glaubt ihm kaum etwas», sagte die Verteidigerin. Die Mutter hatte angegeben, sie streiche 80 Prozent, von dem was er erzähle.

Die Mutter des Beschuldigten wurde zuvor als Zeugin befragt. Sie zeichnete das Bild eines schwierigen Menschen. Eine Diagnose habe es nie gegeben, aber, dass etwas nicht mit ihm stimme, «da brauche ich keinen Arzt, um das zu wissen».

Selbst die Rekrutenschule habe er zwei Wochen vor dem Ende aufgegeben. Waffen habe er aber immer gemocht. Sie glaube nur wenig, was er erzähle, «er hat immer geschwindelt». Seit sieben Jahren halte er sich in Israel auf, wo er auch einen Sohn hat. «Er ruft mich zweimal im Monat kurz an, um zu sagen, dass alles in Ordnung ist», sagte die Mutter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann an das Kassationsgericht weitergezogen werden.

*Name der Redaktion bekannt

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 18.12.2025, 12.03 Uhr ; 

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