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Entlastungspaket des Bundes Werden bald alle Kantonalbanken gleich besteuert?

  • Weil dem Bundeshaushalt in den nächsten Jahren Milliardendefizite drohen, hat der Bundesrat ein Entlastungspaket geschnürt.
  • Dabei geht es in den meisten Punkten um Ausgabenkürzungen. Mehreinnahmen machen derweil nur einen kleinen Teil aus.
  • Jetzt prüft die Finanzkommission des Ständerats eine solche neue Mehreinnahme und stellt die ungleiche Besteuerung aller Schweizer Kantonalbanken infrage. Denn: Die Mehrzahl der 24 Kantonalbanken zahlt nichts in die Bundeskasse ein.

15 der 24 Kantonalbanken in der Schweiz zahlen auf Bundesebene keine Steuern. Darunter auch grosse Kantonalbanken wie jene der Kantone Zürich, Basel-Stadt und Aargau, weil sie öffentlich-rechtliche Anstalten sind. Lediglich jene neun Kantonalbanken, die als Aktiengesellschaften organisiert sind, sind auf Bundesebene steuerpflichtig.

Lukas Schmid von der Denkfabrik Avenir Suisse hat die Steuersituation der Kantonalbanken analysiert. Er hält diese Ungleichbehandlung nicht für gerechtfertigt und nennt zwei Probleme, die durch diese Steuerpraxis entstehen. «Erstens haben wir eine Ungleichbehandlung zwischen den steuerbefreiten Kantonalbanken und ihrer privatwirtschaftlichen Konkurrenz sowie zwischen den steuerbefreiten Kantonalbanken und den vollbesteuerten Kantonalbanken», sagt Schmid.

Mehreinnahmen in Millionenhöhe

Die ständerätliche Finanzkommission liess deshalb die Steuerverwaltung ausrechnen, wie viel zusätzliche Steuereinnahmen auf Bundesebene erzielt werden könnten. Es sind 195 Millionen Franken – wenn alle Kantonalbanken besteuert würden. Das wäre eine willkommene Einnahme in der aktuellen Situation des Bundeshaushalts.

Die heutige Situation führt zu einer Verzerrung zwischen den Kantonen.
Autor: Lukas Schmid Denkfabrik Avenir Suisse

Wenn alle Kantonalbanken gleich besteuert würden, wäre das auch fairer unter den Kantonen, so Lukas Schmid von Avenir Suisse. Denn die heutige Situation führe zu «einer Verzerrung zwischen den Kantonen, weil diese Steuervorteile auch den nationalen Finanzausgleich betreffen». Und das führe dazu, dass Kantone, die ihre Kantonalbank regulär besteuern, benachteiligt würden, so Schmid weiter.

Einen Entscheid hat die Finanzkommission des Ständerats jedoch noch nicht getroffen. Sie will Ende Oktober zuerst die kantonalen Finanzdirektoren anhören. Für die Kantone ist der Entscheid heikel: Sie müssten auf Steuervorteile verzichten. Hinzu kommt, dass die Kantone heute hohe Gewinnausschüttungen und Dividenden erhalten. Vor der Anhörung will sich deshalb die Finanzdirektorenkonferenz nicht öffentlich zur Frage äussern, ob die Kantonalbanken gleich besteuert werden sollen oder nicht.

HeuteMorgen, 02.10.2025, 06:00 Uhr ; 

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