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Entscheid Bundesgericht Ungültige Wahl: Stadtpräsidentin Grenchen verliert Amt per sofort

  • Die Wahl der Grenchner Stadtpräsidentin Susanne Sahli im September ist ungültig.
  • Das hat das Bundesgericht entschieden.
  • Die Lausanner Richter stellten schwerwiegende Fehler bei der Stimmenauszählung fest.
  • Sahli verliert das Amt per sofort.

Die FDP-Politikerin hatte sich im zweiten Wahlgang am 28. September gegen Mitbewerber Patrick Crausaz (GLP) mit einem Unterschied von nur 25 Stimmen durchgesetzt.

Susanne Sahli nach der Wahl im September 2025 auf Instagram

Sahli erhielt 2094 Stimmen. Sie trat ihr neues Amt auf Anfang dieses Jahres an.

Verwaltungsgericht urteilt anders als Bundesgericht

Gegen Sahlis Wahl wehrte sich ein Bürger mit einer Beschwerde beim Solothurner Verwaltungsgericht. Dieses lehnte sie ab. Das Gericht stellte zwar Unregelmässigkeiten fest. Es bestehe jedoch keine Veranlassung, die Wahl aufzuheben. Die Vorwürfe seien spekulativ und basierten auf Hörensagen, hiess es.

Historisches Gebäude mit gelbem Stein und gewölbtem Dach.
Legende: Das Grenchner Stadthaus – aktuell fehlt hier die Stadtpräsidentin. Ihre Wahl muss wiederholt werden. SRF

Das Bundesgericht hat eine andere Konsequenz gezogen. Im neusten Entscheid heisst es, es habe bei der Wahl «erhebliche Verfahrensmängel» gegeben. Das Wahlresultat sei sehr knapp, sagt das Bundesgericht. Es liege «im Bereich des Möglichen, dass sich die Unregelmässigkeiten auf den Ausgang der Wahl entscheidend ausgewirkt haben könnten».

Daher könne man der Richtigkeit der Ergebnisermittlung der Wahl nicht trauen, halten die Lausanner Richter fest. Genau diese Richtigkeit wäre aber wichtig für die direkte Demokratie: «Die Glaubwürdigkeit in das festgestellte Wahlergebnis ist vorliegend in schwerwiegender Weise erschüttert.»

Die Präsidentin des Wahlbüros holte die Wahlcouverts erst am Sonntagmorgen aus dem Wahl-Briefkasten und nicht am Samstag um Mitternacht. So konnte auch nach der Abgabefrist noch gewählt werden. Zudem wurden die bereits eingegangen Couverts nicht in einer Urne, sondern in Schachteln in einem abgeschlossenen Raum aufbewahrt.

Das geht nicht, sagt nun das Bundesgericht im publizierten Entscheid. Das seien erhebliche Unregelmässigkeiten.

Beschwerdeführer erleichtert

Die Beschwerde eingereicht hatte Politaktivist Elias Vogt. Er sei erleichtert, sagt er gegenüber SRF: «Die Demokratie hat gewonnen. Wahlen müssen korrekt ablaufen.»

Man könne nicht unbedingt dem Wahlbüro Vorwürfe machen, aber dem Solothurner Verwaltungsgericht, das die Wahl nicht genauer unter die Lupe nehmen wollte, so Vogt weiter.

Sahli bedauert Entscheid, Vize übernimmt

Die bisherige Stadtpräsidentin Susanne Sahli verliert ihr Amt per sofort. Die Stadt Grenchen teilt mit, der gewählte Vize-Stadtpräsident Patrick Crausaz übernehme die Geschäfte. Susanne Sahli schreibt, sie bedaure den Entscheid des Bundesgerichts für die Stadt und die Mitarbeitenden, respektiere ihn aber selbstverständlich.

Die Wahlen für das Stadtpräsidium müssen also wiederholt werden. Die bisherigen Amtshandlungen von Susanne Sahli bleiben aber gültig – wegen der Rechtssicherheit. Wann die Wahlen angeordnet werden können, ist noch nicht klar.

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SRF 4 News, 18.6.2026, 15 Uhr ; 

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