- Die Postfinance muss einem Russen, der in der Schweiz lebt, ein Konto zur Verfügung stellen, obwohl der Mann auf zwei ausländischen Sanktionslisten steht.
- Das hat das Bundesgericht entschieden.
- Das Konto brauche der Russe für den inländischen Zahlungsverkehr.
Der Neffe des russischen Oligarchen Suleiman Kerimow steht in den Vereinigten Staaten und in Grossbritannien auf einer Sanktionsliste, nicht aber in der Schweiz. 2022 bestätigte die Postfinance dem Mann die Eröffnung eines Kontos, schloss es aber wenige Tage später mit Verweis auf die Sanktionierung.
Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass die Postfinance das Konto des Betroffenen für den inländischen Zahlungsverkehr weiterführen muss. Das Geldinstitut habe eine Pflicht zur Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs für in der Schweiz wohnhafte Personen.
Zwar könne in Ausnahmefällen von diesem Grundsatz abgewichen werden – etwa wenn Bestimmungen im Bereich der Finanzmarkt- oder Geldwäschereigesetzgebung verletzt würden. Dies sei vorliegend aber nicht der Fall.