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«Entwendung zum Gebrauch» Bundesrat will Velodiebe härter bestrafen

  • Wer in der Schweiz ein Velo stiehlt, soll künftig härter bestraft werden.
  • Der Bundesrat ist mit einer entsprechenden Motion von Nationalrat Lukas Reimann (SVP/SG) einverstanden.
  • Konkret geht es dabei um die sogenannte «Entwendung zum Gebrauch» gemäss Strassenverkehrsgesetz.

Der Gesetzesartikel betrifft Fälle, in denen jemand ein Fahrzeug entwendet oder darin mitfährt, um von einem Ort an den anderen zu kommen – ohne das Auto oder Velo dauerhaft behalten zu wollen. Die «Entwendung zum Gebrauch» von Fahrrädern und E-Bikes mit erheblichem Wert soll darum nicht mehr einfach als «Übertretung» behandelt werden, verlangt Motionär Lukas Reimann.

Mehrere parkierte Fahrräder an einem Strassenrand.
Legende: Über 50'000 Velos werden in der Schweiz jährlich geklaut. KEYSTONE / Gaetan Bally

Eine mildere Behandlung soll nur noch möglich sein, wenn zwischen Täter und Opfer ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, sie also beispielsweise zur gleichen Familie gehören. Milde Strafen sollen demnach auch weiter möglich sein, wenn jemand ein Fahrzeug zwar grundsätzlich benutzen durfte, diese Erlaubnis aber missbraucht hat. Für alle anderen Fälle fordert Reimann in seiner Motion «wirksame strafrechtliche Sanktionen».

Täter werden zu milde bestraft

Die heutige Regelung führe oft dazu, dass milde bestraft werde, wer ein Velo oder E-Bike mit einer Geschwindigkeit bis 25 km/h entwende, kritisiert Reimann in der Begründung seiner Motion: «Die Ausrede, das Fahrzeug nur ‹gefunden› oder ‹kurz benutzt› zu haben, genügt oft, um eine strengere, strafrechtliche Verfolgung zu vermeiden.»

Dies führe dazu, dass Täter selbst für den Diebstahl hochwertiger Fahrräder lediglich mit einer geringen Busse rechnen müssten. In der Schweiz würden jährlich 50'000 Velos gestohlen.

SRF 4 News, 6.5.2026, 19:00 Uhr ; 

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