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Erlaubter Alkoholkonsum Warum liegt die Promillegrenze in der Schweiz bei 0.5?

Beim Autofahren gilt sie, im Waadtländer Parlament sorgt sie für Diskussionen: die Promillegrenze von 0.5.

Diskussion um Alkoholkonsum: In der Schweiz wurde in den letzten Wochen vermehrt über den Konsum von Alkohol diskutiert. So sorgte eine Forderung des Kantonsrats der Waadtländer Grünen Oleg Gafner für Aufsehen. Er forderte eine Obergrenze von 0.5 Promille für das Politisieren im Waadtländer Parlament. Mitte Dezember sorgten zudem die Empfehlungen des Bundes zum Thema Alkoholkonsum für rote Köpfe. Der Ständerat will verhindern, dass sie den Empfehlungen der WHO angepasst werden. Diese besagen, dass bereits geringe Mengen Alkohol gesundheitsschädigend sein können. Mit «Gaudium Suisse» wurde gar eine Taskforce gegründet.

So kam es zur Promillegrenze 0.5: Die Obergrenze von 0.5 Promille im Strassenverkehr gilt in der Schweiz seit Anfang 2005. Die Senkung der Grenze von ursprünglich 0.8 Promille geht auf einen Beschluss des Parlaments zurück. Begründet wurde die Massnahme damit, dass die Sicherheit im Strassenverkehr erhöht werden soll. Zudem galt in vielen europäischen Ländern bereits eine Obergrenze von 0.5 Promille, es war also auch eine Anpassung an einen weit verbreiteten Standard. Die Änderung wurde von einem breit angelegten Informationskampagne begleitet.

Zwei Personen stossen mit Biergläsern an.
Legende: Seit 2005 gilt in de Schweiz eine Obergrenze von 0.5 Promille im Strassenverkehr. DPA / SEBASTIAN GOLLNOW

Spürbarer Effekt: Grundsätzlich können schon 0.2 bis 0.3 Promille einen spürbaren Effekt haben – heisst Konzentration, Sehfähigkeit und Koordination können nachlassen. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung oder auch Organisationen wie das Blaue Kreuz raten daher, ganz auf Alkohol zu verzichten, wenn man im Strassenverkehr unterwegs ist. Neulenkende und Berufschauffeure dürfen ohnehin keinen Alkohol trinken. Aufgrund von Messungenauigkeiten und weil etwa auch die Verdauung von Früchten zu Alkohol im Blut führen kann, gilt hier eine Grenze von 0.1.

Darum hat sich die Nulltoleranz nicht durchgesetzt: Eine Nulltoleranz bei Alkohol im Strassenverkehr wurde zwar immer mal wieder diskutiert, aber stets als nicht umsetzbar verworfen, da es der gesellschaftlichen Realität nicht gerecht würde. 2021 wollte das EU-Parlament die Obergrenze für Alkohol im Strassenverkehr auf null senken und hat eine entsprechende Resolution verabschiedet. Sie ist für die Mitgliedstaaten aber nicht bindend. Nur für einzelne europäische Länder gilt eine Grenze von 0.0 Promille im Strassenverkehr, so etwa Tschechien und Ungarn.

Diskutieren Sie mit:

Echo der Zeit, 27.1.2026, 18 Uhr ; 

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