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Erleichterter Wohnungsbau Private sollen Wohnbauprojekte weniger gut anfechten können

  • Der Bundesrat plant mehrere Massnahmen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus in der Schweiz.
  • Dazu gehört, dass Privatpersonen vor Bundesgericht künftig weniger leicht Beschwerden gegen Bauprojekte einreichen können.
  • Zusätzlich sollen Wohnbauprojekte als «nationales Interesse» im Raumplanungsgesetz verankert werden.

Mit einer Verankerung im Gesetz erhielte der Wohnungsbau bei einer Interessenabwägung folglich ein höheres Gewicht im Vergleich zum Ortsbild- und Denkmalschutz, welcher heutzutage viele Bauvorhaben blockiert. Eine solche Kategorisierung von Wohnbauprojekten würde die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die Vorhaben realisiert werden könnten, teilte der Bundesrat mit.

Stadtansicht mit Baukränen und Wohngebäuden.
Legende: Der Bundesrat will Verfahren beschleunigen und erwägt, Beschwerden von Privatpersonen vor Bundesgericht einzuschränken, um Bauprojekte schneller zu realisieren. KEYSTONE/Michael Buholzer

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat vom Bundesrat den Auftrag erhalten, bis Ende 2026 zu den beiden genannten und weiteren Vorschlägen eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

Massnahmen eines Aktionsplans

Die Ideen zur Einschränkung der Beschwerdelegitimität von Privatpersonen und zur Einstufung von gewissen Bauprojekten als von nationalem Interesse sind schon seit 2024 bekannt. Damals einigten sich Bund, Kantone, Gemeinden und Verbände auf einen nationalen Aktionsplan gegen Wohnungsknappheit mit 30 Massnahmen.

Der Bundesrat beschäftigte sich erneut mit diesen Massnahmen aufgrund von fünf von National- und Ständerat überwiesenen Postulaten. Aufgrund dieser Vorstösse liess die Landesregierung einen Bericht zur Verfahrensbeschleunigung im Raumplanungs- und Baurecht erstellen.

Beschränkte Handlungsmöglichkeit

Laut seiner Mitteilung kann der Bundesrat die Beschwerdemöglichkeiten von Privatpersonen bei Bauprojekten nur dann einschränken, wenn es um Verfahren vor Bundesgericht geht. Weiter kann er nicht gehen, weil die Planungs- und Baubewilligungsverfahren in der Hoheit der Kantone liegen.

Er erwägt aber, die Kantone zu Massnahmen zu verpflichten, um die Verfahrenskosten bei nachweislich rechtsmissbräuchlichen Einsprachen den Einsprechenden aufzuerlegen.

SRF 4 News, 22.04.2026, 13:00 Uhr ; 

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