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Fall in Graubünden Richter verurteilt: Gericht stuft Vergewaltigung als «leicht» ein

  • Vor rund einem Jahr wurde ein ehemaliger Richter des Bündner Verwaltungsgerichts verurteilt.
  • Er soll eine ehemalige Praktikantin vergewaltigt, sexuell genötigt und bedroht haben.
  • Nun liegt das schriftliche Urteil vor. Darin begründet das Gericht das Strafmass.

Der ehemalige Richter wurde im November 2024 wegen mehrfacher tätlicher sexueller Belästigung, mehrfacher Drohung und Vergewaltigung schuldig gesprochen.

Das Regionalgericht Plessur GR verurteilte ihn zu einem Jahr und elf Monaten bedingter Freiheitsstrafe und einer ebenfalls bedingten Geldstrafe.

In der Schweiz kann für eine Vergewaltigung eine Strafe von bis zu zehn Jahren verhängt werden. Für das Gericht gab es mehrere Gründe, die Strafe tiefer anzusetzen.

Wie kommt das Gericht zum Strafmass?

Laut dem schriftlichen Urteil sei die Schwere der Tat im Rahmen der Vergewaltigung als «noch leicht» zu beurteilen. Der Beschuldigte habe die Tat nicht von Anfang an geplant und er habe nur «leichte körperliche Gewalt» angewandt. Er habe die damalige Praktikantin physisch nicht verletzt.

Grosses zweistöckiges Haus mit Garten und Zaun.
Legende: Der Mann war Richter. Hier am Bündner Verwaltungsgericht in Chur. Keystone/Gian Ehrenzeller

Zudem hatte die Medien­bericht­erstattung rund um den Fall einen mildernden Einfluss auf die Strafe. Über den Prozess vor einem Jahr wurde viel berichtet. Die mediale Vorverurteilung des ehemaligen Richters sei «massiv» gewesen, schreibt das Gericht. Die Unschuldsvermutung und sein Recht auf ein faires Verfahren seien dadurch tangiert worden.

Weshalb kriegt der Richter eine bedingte Strafe?

Der ehemalige Richter hatte keine Vorstrafen. Das Gericht kam deshalb zum Schluss, dass eine bedingte Strafe genüge. Es habe zudem keine Hinweise darauf gegeben, dass ein Freiheitsentzug nötig sei, um eine weitere Straftat zu verhindern.

Details zur verhängten Strafe

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Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 23 Monaten und eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 90 Franken, beides bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren. Auch eine Busse von 2300 Franken wurde ausgesprochen.

Freigesprochen wurde der Angeklagte vom Vorwurf der mehrfachen schriftlichen sexuellen Belästigung – mangels Vorliegen eines Vorsatzes in dubio pro reo. Auch die Verfahren mehrerer verbaler und tätlicher Belästigungen betreffend wurden eingestellt, weil die Vorfälle verjährt sind oder es keinen gültigen Strafantrag gab.

Das Urteil ist nach wie vor nicht rechtskräftig. Alle betroffenen Parteien haben die Möglichkeit, den Entscheid weiterzuziehen.

Regionaljournal Graubünden, 29.10.2025, 17:30 Uhr ; 

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